Jugend- und Familieneinrichtungen können Hilfsmittel beantragen

Das Land hat ein Corona-Sonderprogramm auf die Beine gestellt. Insgesamt 29,8 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Hannover. Seit Freitag können Träger der Jugend- und Familienbildung und Familienerholung finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Das Land stellt insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung mit.


Hierzu sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen findet in großen Teilen außerhalb von Schule statt. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten hierfür wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Dieses Sofortprogramm ist wichtig, damit all diejenigen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihren Betrieb fortführen können. So sichern wir den künftigen Erhalt dieser wichtigen Angebote. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung jetzt unbürokratisch direkt online beim Landessozialamt beantragen."

Hier Finden Sie die Antragsunterlagen:


Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden.

Auch die Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Annette Schütze, Mitglied im Sozialausschuss und Jugendpolitische Sprecherin, begrüßt die Maßnahme und erklärt: „Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien sind von den Einschränkungen während der Pandemie besonders betroffen. Umso wichtiger ist es, dass Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung unterstützt werden, um die seit Jahrzehnten gewachsenen Unterstützungs-, Freizeit- und Bildungsnetzwerke zu erhalten. Außerschulische Angebote sind essentieller Bestandteil der sozialen Entwicklung – dieser Tatsache trägt die Landesregierung mit dem Hilfsprogramm Rechnung.“

Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen


Über das Corona-Sonderprogramm könnten Mittel zur Bestandssicherung, für die Deckung unvermeidbarer Stornokosten aber auch Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen beantragt werden. „Auch Braunschweiger Einrichtungen können von dem Programm profitieren", so Annette Schütze. Antragsberechtig sei beispielsweise die erst 2015 eröffnete Jugendherberge, die zu den modernsten Norddeutschlands gehöre. Auch das Mütterzentrum und das angegliederte Mehrgenerationenhaus könnten Unterstützung erhalten, ebenso wie das traditionsreiche „Haus der Familie“. Auch die Jugendzentren in den Stadtteilen könnten profitieren. "Wichtig ist, dass die Hilfe direkt vor Ort ankommt, denn hier wird sie dringend gebraucht“, so Schütze.


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