Kleine Kultureinrichtungen werden gefördert: Jetzt bewerben


Sitz der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Foto: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Sitz der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Foto: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

Braunschweig. Im Jahr 2019 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Dies teilt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz in einer Pressemitteilung mit.


In den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig und Salzgitter vergibt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz insgesamt 90.000 Euro für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Eine weitere Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) für Projekte mit Fördersummen ab 25.000 Euro bis 200.000 Euro. Diese Anträge seien direkt beim MWK im Online-Antragsverfahren zu stellen. Das Programm richte sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für Förderung


Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme könne jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten seien in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten der SBK, www.sbk-bs.de und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur www.mwk.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden können.


Antragsberechtigt seien rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen sowie GbRs. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein beziehungsweise einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Ausgaben- und Finanzierungsplan sind ebenfalls einsehbar und herunterladbar unter www.SBK-BS.de.

Für die kleinen Kultureinrichtungen, die eine Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz beantragen wollen, gibt es zwei Antragsstichtage: Die Anträge sind bis zum 30.11.2019 (1. Vergaberunde) oder bis zum 30.03.2020 (2. Vergaberunde) an die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Löwenwall 16, 38100 Braunschweig, zu richten.


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