Kontaktbeschränkungen und Impfpflicht sollen kommen - "Zeit zu handeln"

Die Zahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen habe sich in den vergangenen 24 Tagen verdoppelt. Eine weitere Verdoppelung könne man sich nicht erlauben, so die Kanzlerin zur Situation.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). | Foto: Marvin König/Archivbild

Deutschland. Nach mehrstündigen Beratungen zwischen Bund und Ländern hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstagabend einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um die vierte Welle zu brechen. Beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte bei Krankenhausauslastungen greifen demnach härtere Maßnahmen. Sogar die Kontaktbeschränkungen sind zurück. Merkel und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst berichten weiterhin über eine "große Einigkeit" bezüglich einer Impfpflicht für Personal in Medizin und Pflege. In Niedersachsen treten die neuen Regeln ab Dienstag in Kraft, wie Ministerpräsident Stephan Weil bestätigt.


Entscheidend ist laut Bundeskanzlerin Merkel allein der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz. Bei einer bundesweiten Inzidenz über 300 sei nun "Zeit zu handeln". Die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hätte sich in den vergangenen 24 Tagen verdoppelt: "Eine weitere Verdopplung können wir uns nicht erlauben", so die scheidende Kanzlerin entschlossen.


2G kommt in fast allen Bundesländern


Der Hospitalisierungswert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mit einer Coronainfektion in Krankenhäuser eingewiesen werden. Wenn dieser Schwellenwert in einem Bundesland drei überschreitet, können nur noch Geimpfte und Genesene (2G) an weiten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Dieser Wert liegt in Niedersachsen aktuell bei 4,8.. Über einem Schwellenwert von 6 gilt 2G+. Geimpfte und Genesene müssen sich dann ebenfalls testen lasen. Überschreitet der Schwellenwert 9, so die Kanzlerin, kommen alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Tragen: "Kontaktbeschränkungen und weitere Einschränkungen", wie die Kanzlerin unterstreicht. Sie äußert jedoch offen Zweifel, dass selbst diese harten Maßnahmen dann noch ausreichen.


Klassischer Lockdown nicht mehr möglich


Was zu den "weiteren Einschränkungen" beim Überschreiten des Hospitalisierungswertes von 9 gehört, erklärt Merkel nicht. In der Pressekonferenz von Ministerpräsident Stephan Weil schließt dieser einen neuen Lockdown im klassischen Sinne jedoch aus. Das gebe das neue Infektionsschutzgesetz nicht her: "Gastronomie und Handel dürfen nicht geschlossen werden". Was jedoch passieren kann, erklärt Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei - unter Vorbehalt. Denn der Bundesrat muss dem Infektionsschutzgesetz am morgigen Freitag erst noch zustimmen: ""Es könnten im gesamten Freizeitbereich alle Veranstaltungen verboten werden. Freizeitparks, Schwimmbäder, Thermen, Indoorspielplätze können geschlossen werden. Wir wollen das alles nicht, aber das Infektionsschutzgesetz bietet dafür Möglichkeiten."

Einigkeit zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht"


"Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen", heißt es im Beschluss aus der Ministerpräsidentenkonferenz, der regionalHeute.de vorliegt. Die Länder fordern vom Bund eine schnellstmögliche Umsetzung. Niedersachsens Ministerpräsident Weil wirkt in seiner Pressekonferenz überrascht über den Beschluss, da dieser zu Beginn der Gespräche nicht vorgesehen war. "Positiv überrascht" habe ihn die Runde.

Olaf Scholz
Olaf Scholz Foto: Rudolf Karliczek



Der mögliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte unterdessen zu, die Impfpflicht im Bund schnellstmöglich auf den Weg zu bringen: "Der Prozess ist eröffnet für eine Gesetzgebung zu diesem Thema. Mit dem Beschluss, der hier getroffen worden ist, mit der Entscheidung der Koalition, eine Diskussion darüber zu eröffnen, ist vorgegeben, dass dabei auch etwas herauskommt - ich halte das für richtig." Scholz abschließend: "Ich bin sehr froh darüber, dass wir in einer Situation sind, dass gesellschaftliche Konsense auch Politik werden, die man sich vor einem Jahr noch nicht hätte vorstellen können."

3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV


Bund und Länder haben beim heutigen Treffen außerdem eine 3G Regelung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sowie den Arbeitsplatz beschlossen. "Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an", heißt es in dem Beschluss. Wo möglich, soll die Arbeit im Homeoffice realisiert werden.

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt darüber hinaus künftig neben der Maskenpflicht eine 3G-Regel, die stichprobenartig kontrolliert werden soll. "Analog zum Schwarzfahren", wie der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärt. Bahnpersonal, so die Vorstellung, soll künftig also neben dem Ticket auch Impf- Getesteten- und Genesenennachweise kontrollieren. Entsprechende Strafen seien noch nicht beraten, beim Nichteinhalten müssen die Personen jedoch - ebenso wie beim Nichtvorhandensein eines Tickets - von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Neuer Pflegebonus soll kommen


Zur Würdigung der Leistungen in der Intensivpflege, so geben Weil und Merkel im Gleichlaut bekannt, soll Pflegekräften und Medizinpersonal ein weiterer Corona-Bonus ausgezahlt werden. Über Höhe und genaue Modalitäten ist jedoch noch nichts bekannt.


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