Land fördert Investitionen in Sportstätten mit 14 Millionen Euro

Förderfähig seien Sportstätten in denen vorrangig ausgebildet werde sowie deren Einrichtungen (Umkleidekabinen oder Sanitärräume).

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Niedersachsens Bauminister Olaf Lies (SPD) hat am 30. Juli die Ausschreibung für den neuen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ bekannt gegeben. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können seitdem bis zum 11. September einen Antrag auf Förderung von Investitionen in Sportstätten stellen. Dies berichtet das Büro des Landtagsabgeordneten Jörn Domeier.


Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellt der Bund für das Jahr 2020 den Ländern kurzfristig 150 Millionen Euro für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung, von denen rund 14 Millionen Euro auf Niedersachsen entfallen. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Millionen Euro an Landesfinanzhilfen. Die zugrundeliegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern trete in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet hätten.

Es gibt nun ein weiteres Programm, mit dem Gemeinden vor Ort aus Hannover profitieren können. Jörn Domeier meint dazu: „Sport kommt in seinen Funktionen als Ausgleich, zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration eine hohe Bedeutung zu. Ich begrüße das neue Sportstättenförderprogramm als Ergänzung zur bewährten Städtebauförderung daher sehr. Gerade die in der Covid-19-Pandemie besonders belasteten Kommunen erhalten so die Möglichkeit sich im Hinblick auf ihre – häufig von Sanierungsstau betroffene – Infrastruktur im Bereich von Sportstätten für die Zukunft aufzustellen.“

Förderfähig seien Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Nebeneinrichtungen (zum Beispiel Umkleide- und Sanitärräume). Weitere Fördervoraussetzung sei unter anderem, dass die Sportstätte grundsätzlich in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen müsse. Gefördert werden könnten die bauliche Sanierung und der Ausbau, in Ausnahmefällen auch der Neubau.
Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung sei eine Förderung zu einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich (Bundesbeteiligung 75 Prozent, Landesbeteiligung 15 Prozent).
Nähere Informationen zu dem Förderprogramm sowie die Ausschreibung für das Programmjahr 2020 gibt es hier.


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