Aurich. Das Landgericht Aurich hat einen Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung sowie weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, teilte das Gericht mit.
Nach den Feststellungen des Gerichts drang der Angeklagte im September 2024 gewaltsam in die Wohnung einer ihm bekannten Geschädigten ein, attackierte und bedrohte sie und führte erhebliche sexuelle Handlungen gegen ihren Willen durch.
Die Tat konnte erst durch das Eingreifen der Polizei beendet werden, die mit Hilfe der Feuerwehr Zutritt zur Wohnung verschaffte und den Angeklagten überwältigte.
Zudem stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte, der an einer psychotischen Erkrankung leidet, bei mehreren Taten erheblich eingeschränkt, jedoch nicht vollständig steuerungsunfähig war. Aufgrund seiner Erkrankung und der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit ordnete die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung wurde nicht eingelegt, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Landgericht Aurich verurteilt Angeklagten zu langjähriger Haftstrafe
Das Landgericht Aurich hat einen Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung sowie weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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