Helmstedt. Der Landkreis und die Stadt werden ab Juli bei den Aufgaben der Waffenbehörde zusammenarbeiten. Der Kreistag und die Räte der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt haben der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt. Dies betrifft zunächst das Gebiet der heutigen Gemeinde Büddenstedt, das übrige Stadtgebiet soll im Laufe des kommenden Jahres folgen.
Die Stadt Helmstedt nimmt als so genannte selbständige Gemeinde einige Aufgaben für ihr Stadtgebiet wahr, die für das übrige Kreisgebiet in die Zuständigkeit des Landkreises fallen. Betroffen sind neben Aufgaben im Bereich Waffenrecht auch Gewerbe- und Gaststättenrecht wie auch Wohngeld. Somit nehmen in der Kreisstadt zwei Behörden zum Teil inhaltlich gleichartige Aufgaben wahr.
Ab Juli gehört das Gebiet der heutigen Gemeinde Büddenstedt zur neugebildeten Stadt Helmstedt. Dies hat zur Folge, dass die Zuständigkeit für die Aufgaben der Waffenbehörde im Gebiet Büddenstedt vom Landkreis auf die Stadt überginge. Bei der Stadt wird der einzige Mitarbeiter der Waffenbehörde im Laufe des kommenden Jahres in den Ruhestand gehen. Eine Nachbesetzung dieser Stelle ist nicht geplant. Die Stadt ist vielmehr bestrebt, in diesem Zuge die Aufgabe gegen Kostenerstattung an den Landkreis abzugeben. Beide Kommunen versprechen sich von dieser Kooperation Synergieeffekte.
Synergieeffekte nutzen
„Wenn die Aufgabe im nächsten Jahr ohnehin an den Landkreis übertragen werden soll, macht es keinen Sinn, die Fälle aus Büddenstedt für ein Jahr vom Landkreis an die Stadt und danach wieder zurück zu übertragen“, erklärt Bürgermeister Wittich Schobert. „Die Kooperationsvereinbarung ist schnell und reibungslos zustande gekommen“, freut sich Schobert.
„In einigen Aufgabenbereichen sei in den Städten und Gemeinden oft jeweils nur eine Person mit dem notwendigen Know-how vorhanden. Dies führt bei Urlaub oder Krankheit häufig zu Problemen“, führt Landrat Gerhard Radeck aus. „Größere Verwaltungen können hier die kleineren unterstützen. Für beide Seiten eine Win-Win- Situation.“
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