Werden "Mogelpackungen" im Supermarkt verboten?

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) will gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen.

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Cerealien im Supermarkt (Archiv)
Cerealien im Supermarkt (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Bündnis 90 / Die Grünen) will gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen. "Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis", sagte Lemke dem "Handelsblatt".



Hier würden die Verbraucher in die Irre geführt. "Dem möchte ich einen Riegel vorschieben." Laut der Ministerin soll künftig klar geregelt werden, "dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sind". Das gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe und die Verpackung vergrößert werde.

Novellierung des Verpackungsgesetzes


"Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch", beklagte Lemke. Entsprechende Vorgaben soll es im Rahmen der Novellierung des Verpackungsgesetzes geben. Ein Gesetzentwurf durchläuft derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung. Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte Gesetzesänderung einen "notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz". Es werde klargestellt, "dass weniger Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße unzulässig ist", sagte Träger der Zeitung.

FDP ist dagegen


Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die Gesetzespläne. "In einer freien Marktwirtschaft steht es Herstellern frei, den Preis für ihre Ware und die Größe der Verpackung zu bestimmen oder beides zu ändern", sagte Willkomm dem "Handelsblatt". "Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht." Außerdem finde eine ausreichende Sozialkontrolle durch Negativpreise wie die "Mogelpackung des Jahres" der Verbraucherzentralen statt. "Verbraucher, die sich vom Produkt verschaukelt fühlen, sollten beim nächsten Einkauf konsequent die Marke wechseln."


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