Mädchen-Mord in Salzgitter: So ist der Ermittlungsstand nach drei Monaten

Beinahe drei Monate liegt der Mord an einer 15-Jährigen aus Salzgitter zurück. regionalHeute.de hat bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig den aktuellen Ermittlungsstand abgefragt.

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In der Nähe des Tatortes erinnern nur noch wenige Blumen und Kerzen and das schreckliche Geschehen des 21. Juni.
In der Nähe des Tatortes erinnern nur noch wenige Blumen und Kerzen and das schreckliche Geschehen des 21. Juni. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Vor ziemlich genau drei Monaten erschütterte der Mord an einer 15-jährigen Schülerin ganz Deutschland. Zwei Teenager, gerade einmal selbst 13 und 14 Jahre alt, sollen das Mädchen getötet haben. Während der 13-Jährige nicht strafmündig ist, könnte gegen den 14-Jährigen Anklage wegen Mordes erhoben werden. Doch wann das sein wird, sei derzeit noch ungewiss, sagt Staatsanwalt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeute.de.



Am 21. Juni wurde die Leiche des Mädchens auf einer Rasenfläche im Salzgitteraner Stadtteil Fredenberg gefunden. Unweit ihres Zuhauses und der Schule, die sie besuchte. In den Fokus der Ermittler rückten schon wenige Tage später zwei Schulkameraden. Sie sollen die 15-Jährige ermordet haben. Offenbar habe sich zwischen den Teenagern eine Art Feindschaft entwickelt, die dann in der schrecklichen Tat endete, sagte Wolters, kurz nachdem der Verdacht auf die beiden Jungen gefallen war.

Ermittlungen laufen noch


Weitere Details wurden unmittelbar nach der Tat nicht bekannt. Und auch heute gibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nur wenige Informationen heraus. Die Ermittlungen würden noch immer laufen, sagt Wolters auf Nachfrage. "Das liegt zum einen an der recht aufwendigen Auswertung diverser Mobiltelefone, darunter auch des Handys des Opfers, das erheblich beschädigt aufgefunden werden konnte. Die Datenrettung ist daher sehr schwierig und ungewiss. Zum anderen haben wir verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, die noch nicht vollständig vorliegen."

All das führe dazu, dass man derzeit nicht sagen könne, wieviel Zeit man noch benötige, bevor eine Abschlussentscheidung getroffen werden könne, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Diese hat bereits wenige Tage nach der Tat den Vorwurf des Mordes in den Raum gestellt.

Diskussion um Strafmündigkeit


Der 14-Jährige wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Dort befindet er sich laut Wolters noch immer. Der 13-Jährige kam zunächst in die Obhut des Jugendamtes und später in eine psychiatrische Klinik.

Die Tatsache, dass nur einer der Tatverdächtigen strafrechtlich belangt werden kann, sorgte für Diskussionen und warf auch bei Landespolitikern die Frage auf, ob das Mindestalter der Strafmündigkeit herabgesetzt werden sollte.


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