Berlin. Der Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und einer Kinderärztin in einer TV-Runde bei RTL wird wohl kein juristisches Nachspiel haben - zumindest wenn es nach dem Kanzler geht.
"Der Bundeskanzler hat in seiner Amtszeit nicht einmal ein Rechtsverfahren eingeleitet auf der Grundlage von Dingen", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag der dts Nachrichtenagentur. Er wüsste auch nicht, warum Merz jetzt ein Rechtsverfahren einleiten solle. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, das sei "einfach absurd", so der Regierungssprecher.
Auf die Nachfrage, wie der Kanzler reagieren würde, wenn eine Staatsanwaltschaft selbständig ein Verfahren einleiten sollte, hielt sich Kornelius allerdings bedeckt. Er werde auf "hypothetische Fragen keine Antwort geben", sagte er.
Der Schlagabtausch in der TV-Runde hatte in den vergangenen Tagen für Aufregung gesorgt. Die Medizinerin hatte Merz in der Sendung vorgeworfen, mit dem Gesundheitssparpaket der schwarz-roten Koalition seinen Amtseid zu brechen, was dieser vehement zurückwies. Im Anschluss sagte sie der "Bild", dass Merz ihr nach der Sendung vorgeworfen haben soll, dass ihre Aussagen "straffällig" gewesen seien. Kornelius sagte am Montag dazu, dass es sich bei dieser Äußerung um eine Behauptung handele, "die im Raum steht" und die er nicht dementieren müsse.
Merz plant keine rechtlichen Schritte nach TV-Streit mit Ärztin
Der Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und einer Kinderärztin in einer TV-Runde bei RTL wird wohl kein juristisches Nachspiel haben - zumindest wenn es nach dem Kanzler geht. "Der Bundeskanzler hat in seiner Amtszeit nicht einmal ein Rechtsverfahren eingeleitet auf der Grundlage von Dingen", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag der dts Nachrichtenagentur.
Friedrich Merz (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur
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