Peine. Ab dem heutigen Mittwoch muss sich ein 25-Jähriger vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Ihm wird Bedrohung und Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Unterbringung in einer Psychiatrie.
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Der Beschuldigte soll zunächst am 2. Juli 2022 die Wohnung eines Zeugen in Peine aufgesucht und diesen bedroht haben. Als der Mann darauf geflüchtet sei und um Hilfe gerufen habe, sollen zwei weitere Personen versucht haben, den eine Gabel in der Hand haltenden Beschuldigten zu beruhigen. Dieser soll darauf in einem Handgemenge einen der Männer an der Hand verletzt haben.
Mitpatienten gewürgt
Nachdem der Beschuldigte aufgrund des Vorfalls dann in einer psychiatrischen Klinik in Hildesheim aufgenommen worden sei, soll er dort dann am 9. Juli einen Mitarbeiter bedroht haben und mit zum Würgen geformten Händen auf diesen zugegangen sein. Am 11. und 12. Juli er dann Mitpatienten gewürgt haben.
Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung in Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft hat im sogenannten Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Es komme in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird. Dort befindet sich der Beschuldigte derzeit bereits in einstweiliger Unterbringung, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das urteil soll voraussichtlich am 3. Mai fallen.
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