Region. Fünf Jahre ist es her, dass der damals 51-jährige Karsten Manczak aus seinem Haus in Groß Döhren verschwand. Sein Freund, ein Bundespolizist aus Liebenburg, wurde ein Jahr später für den Mord an Karsten Manczak zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Doch die sterblichen Überreste wurden nie gefunden.
Die Familie und Bekannte suchen bis heute weiter. Sie organisieren immer wieder eigene Suchaktionen. Es gibt eine eigene Facebook-Seite, über die die Suchen koordiniert und bereits abgesuchte Bereiche markiert werden. In einem früheren Interview mit regionalHeute.de sagte Manczaks Ehefrau, dass sie nicht aufgeben wird, bis sie Gewissheit hat: „Und weil ich mir sage, diesen Triumph lasse ich dem Mörder nicht. Es soll endlich alles aufgeklärt werden.“
Der Fall in TV-Dokumentation
Etliche Dokumentationen haben sich seitdem mit dem sogenannten „Mord ohne Leiche“ beschäftigt. Erst kürzlich griff auch die Kabel 1-Sendung „Mord im Dorf“ den Fall noch einmal auf. Für die Produktion drehte ein Kamerateam auch in der Redaktion von regionalHeute.de. Die Folge lief am vergangenen Freitag und ist bei Joyn abrufbar.
Was weiß der Anwalt?
Mit dabei waren auch der Anwalt der Familie sowie der Verteidiger des Verurteilten, der Bonner Strafverteidiger Martin Nitschmann. Dieser hielt sich am Ende der Sendung jedoch sehr bedeckt und berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht. „Ich glaube, dass ich in diesem Fall die Wahrheit kenne, aber die werde ich Ihnen nicht sagen. Die darf ich Ihnen auch nicht sagen", sagt Nitschmann in die Kamera.
Auch auf die Frage, ob er seinen Mandanten für unschuldig halte, blieb der Anwalt zurückhaltend: „Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, die werde ich auch nicht beantworten. Ich kann Ihnen jedenfalls nicht sagen, wo die Leiche liegt.“
regionalHeute.de wollte daraufhin genauer wissen, wie diese Aussagen zu verstehen sind. Kann er es nicht sagen, weil er es nicht weiß, oder weil er es nicht darf? Nitschmann antwortete auch hier kurz und knapp: „Diese Fragen kann ich Ihnen leider alle nicht beantworten, ich unterliege gewissen Schweigepflichten und die nehme ich ernst.“
Es gibt keine Mittel und Wege
Doch wie weit geht die Schweigepflicht, angesichts dessen, dass eine Familie nicht weiß, wo Mann und Vater geblieben sind? Gibt es wirklich keinen Weg, den Ablageort herauszufinden? Und welche rechtlichen Konsequenzen hätte es für den Mörder, im Nachhinein den Ort preiszugeben? Diese Fragen haben wir der Staatsanwaltschaft Braunschweig gestellt.
Oberstaatsanwalt Christian Wolters erklärt: "Für eine verurteilte Person hätte die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes des Leichnams keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. Wer wegen der Tat verurteilt wurde, kann nicht noch einmal zur Verantwortung gezogen werden."
Zur Rolle der Verteidigung sagt er außerdem: "Die anwaltliche Schweigepflicht betrifft alle Informationen, die dem Verteidiger in dieser Eigenschaft von seinem Mandanten mitgeteilt werden. Eine Verletzung dieser Schweigepflicht kann von den Strafverfolgungsbehörden nicht erzwungen werden."


