Müll falsch entsorgt: Welche Konsequenzen drohen in Braunschweig?

Während in Salzgitter auch Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst durchgeführt werden, sieht man in Braunschweig zusätzliche Gebühren durch eine notwendige Sonderleerung als ausreichende Strafe an.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. In Salzgitter soll ein Bürger ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro zahlen, weil er eine Luftpolstertasche im Papiermüll entsorgt hat (regionalHeute.de berichtete). Die Stadt Salzgitter bestätigte, dass in Ausnahmefällen auch der städtische Ordnungsdienst den Müll kontrolliere. regionalHeute.de fragte nun in den anderen Städten und Landkreisen der Region nach, ob hier ähnlich vorgegangen wird.


In Braunschweig ist die ALBA Braunschweig GmbH mit der Abfallentsorgung im Stadtgebiet beauftragt. Im Rahmen dieser Tätigkeit überprüfen die Müllwerker auch stichprobenartig Bio-, Wertstoff- und Papiertonnen auf korrekte Befüllung. "Bei Befüllung mit materialfremden Bestandteilen bleiben die Behälter ungeleert, zugleich erfolgt über einen Aufkleber ein Hinweis auf die Fehlbefüllung. Seitens des Eigentümers besteht nun die Möglichkeit, den Behälter nach entsprechender Nachsortierung oder im Fall von Bio- oder Wertstofftonne ohne Nachsortierung als Restabfall gebührenpflichtig nachleeren zu lassen", erklärt Matthias Fricke, Geschäftsführer der ALBA Braunschweig GmbH, auf unsere Anfrage.

Bei zirka 1.000 Abfallbehältern monatlich wird die Leerung verweigert


Es sei deutschlandweit geübte Praxis, stichprobenartig Kontrollen im Rahmen der Abfuhr durchzuführen. In Braunschweig würden so monatlich zirka 1.000 Abfallbehälter wegen Fehlbefüllung von der Leerung ausgeschlossen. "Klingt zunächst vielleicht nach viel, bedenkt man jedoch, dass wir monatlich zirka 300.000 Leerungen im Braunschweiger Stadtgebiet durchführen, beträgt die Quote gerade mal 0,3 Prozent", stellt der Geschäftsführer klar. In vielen dieser Fälle erfolge eine Sonderleerung zum Gebührentarif als Restabfall. Am Beispiel einer sonst kostenlos abgeholten Wertstofftonne könne man eine hierfür zu entrichtende Gebühr als kleine Strafe verstehen, die in vielen Fällen zu zukünftig sorgfältiger Abfalltrennung führe. "Eine Einführung zusätzlicher Sanktionen halten wir nicht für sinnvoll", so ALBA.

Drei-Komponenten-Joghurt


Doch was wird den Bürgern in Fällen geraten, wo die Zuordnung des Mülls nicht eindeutig ist? Heißt es "Im Zweifel in den Restmüll" oder sind die Bürger verpflichtet, notfalls Gegenstände auch auseinanderzunehmen? "Grundsätzlich ist es immer richtig, unterschiedliche Materialarten voneinander zu trennen", betont Matthias Fricke. So bestehe der Joghurtbecher beispielsweise aus drei Komponenten, die nur dann vollständig verwertet werden können, sofern eine Trennung der unterschiedlichen Materialien durch den Verbraucher erfolge. Der Becher selbst sei aus Kunststoff und gehöre in die Wertstofftonne, der Deckel aus Aluminium ebenfalls und die Papierummantelung in die Papiertonne.

Bei Fragen zur richtigen Mülltrennung berät der ALBA-Kundenservice telefonisch (0531 8862-0) oder schriftlich (service-bs@alba.info). Außerdem gibt es für die Braunschweiger einen informativen Abfallratgeber sowie Sortierhilfen mit Trennhinweisen in acht Sprachen. Unter www.alba-bs.de gibt es neben vielen Informationen zu den einzelnen Abfallfraktionen auch einen Abfallkompass mit Hinweisen zur korrekten Abfallentsorgung für Abfallbegriffe von A bis Z. Hilfreiche Informationen finden Interessierte auch auf www.mülltrennung-wirkt.de, einer Informationsseite der dualen Systeme in Deutschland.


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