Nach Derby-Randale: Müssen Vereine bald für Polizeieinsatz zahlen?

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens ist mit ihrer Geduld am Ende. Eine Kostenbeteiligung bei Risikospielen könnte kommen - doch es hängt auch von einem noch ausstehenden Gerichtsurteil ab.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Niedersachsen. Am Sonntag kam es im Rahmen des Niedersachsen-Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig zu den fast schon erwartbar zu nennenden Ausschreitungen im und rund um das Stadion. Während die Strafen des DFB für abgebrannte Pyrotechnik in jedem Fall auf die beiden Vereine zukommen werden, könnten in Zukunft auch weitere Kosten drohen. Denn Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens ist mit ihrer Geduld am Ende.



Bislang gilt in Niedersachsen wie in allen Bundesländern außer Bremen, dass die Kosten für die Polizeieinsätze, die nötig sind, um die Sicherheit der Zuschauer zu gewährleisten, von der öffentlichen Hand getragen werden. Doch das könnte sich jetzt ändern. In einer Pressemeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport äußerte sich Ministerin Behrens als Reaktion auf das Derby dahingehend, dass man überlegen wolle auch in Niedersachsen die Vereine mehr in die Verantwortung zu nehmen.

Handlungsbedarf auf Seiten der Veranstalter


„Es ist völlig inakzeptabel, dass einige wenige Zuschauer das Niedersachsen-Derby zum Abbau ihrer Aggressionen instrumentalisiert haben. Das hat wenig mit Fußball und Sportsgeist zu tun. Gegen Emotionen kann man nichts sagen, aber das Niedersachsen-Derby macht auch deutlich, dass auf Seiten der Veranstalter Handlungsbedarf besteht", so Behrens. In einem Interview mit dem NDR wurde die Ministerin dann deutlicher: "Dieser hohe Polizeieinsatz ist sicherlich auf Dauer so nicht zu leisten, ohne dass wir uns mit den Vereinen über eine Kostenerstattung unterhalten müssen."

Behrens begründete dies damit, dass die Polizei nicht nur auf dem Weg zum Stadion und zurück für Sicherheit sorgen musste, sondern auch im Stadion gefordert gewesen sei. Und dies liege in jedem Fall im Verantwortungsbereich der Vereine. Ob Niedersachsen tatsächlich eine Kostenbeteiligung einführt, dürfte allerdings auch davon abhängig sein, ob die Bremer Verordnung vor dem Bundesverfassungsgericht stand hält. Die DFL hatte bis in die letzte Instanz dagegen geklagt - bis zum Bundesverwaltungsgericht aber immer verloren. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet ist unklar.

Organisierter Ausnahmezustand gesichert


Unterstützung erhält Behrens durch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen. "Seit Jahren fordern wir als DPolG, dass die Bundesliga bezahlt, wenn aufgrund von höherem Risiko mehr Polizisten eingesetzt werden müssen", erklärte Landeschef Patrick Seegers in einer Pressemitteilung. Das Derby habe es wieder einmal gezeigt: "2.000 Polizeibeamtinnen und -beamte sichern den Event-Chaoten von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig den organisierten Ausnahmezustand."

"Fußballrandale auf Kosten der Steuerzahlenden und dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen muss auch finanzielle Konsequenzen haben! Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Ministerin endlich einlenkt", so Seegers weiter. Behrens Amtsvorgänger Boris Pistorius habe sich immer gegen die Möglichkeit der Kostenbeteiligung gestellt. Das eingenommene Geld müsse dann in den Haushalt der Polizei fließen, um die marode Infrastruktur, fehlende Funkwagen und zu wenig Personal mit zu finanzieren, fordert die Gewerkschaft.

Erst Voraussetzungen schaffen


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt das Ansinnen von Innenministerin Daniela Behrens, mit den Fußballvereinen über eine Kostenbeteiligung von Polizeieinsätzen in den Dialog zu treten, ebenfalls. Sofern die Länder eine Gebühr für die Finanzierung für derartige Hochrisikospiele erheben, müssten die eingenommenen Gelder ausschließlich dem zuständigen Innenministerium und den Polizeibehörden zukommen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die GdP spreche sich dafür aus, dass die zuständigen Haushaltsgesetzgeber die Voraussetzungen hierfür stets vor Anwendung einer Gebührenerhebung schaffen. Einer anderen Nutzung außerhalb der Etats von Polizeibehörden erteile man eine Absage.

Beteiligung von gewinnorientierten Veranstaltern


Auch der Bund der Steuerzahler soll die Einführung einer Kostenbeteiligung unterstützen. Laut übereinstimmenden Medienberichten habe sich der Bund in einem Schreiben an das Niedersächsische Innenministerium gewandt, in dem man fordert, „dass eine angemessene Beteiligung von gewinnorientierten Veranstaltern an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen geboten ist“.


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