Niedersachsen. Am morgigen Mittwoch tritt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Im Rahmen einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag berichteten Claudia Schröder vom Corona-Krisenstab und Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei, über die wichtigsten Veränderungen. Die aktuellen allgemeinen Beschränkungen bleiben - die Winterruhe wird bis zum 23. Februar verlängert.
Auch eine Ausnahme für Sportveranstaltungen wie in anderen Bundesländern ist in Niedersachsen nicht in Sicht. Zwar gebe es nach wie vor den Auftrag, eine bundesweit einheitliche Richtlinie zu finden, mit Lockerungen vor der nächsten Verordnung am 23. Februar brauche man aber nicht zu rechnen, so Pörksen.
Die tägliche Testpflicht an Schulen wird mindestens bis zu diesem Datum verlängert. Auch die Testpflicht an Kitas war Thema. Hier ist aber noch nicht alles endgültig geklärt. So gab Claudia Schröder zu bedenken, dass nur bestimmte Tests überhaupt für Kinder dieser Altersgruppe geeignet und zugelassen sind. Grundsätzlich werde das Land die Tests anschaffen und an die Kommunen weitergeben. Sie sollen aber bereits von den Eltern zu Hause durchgeführt werden, damit infizierte Kinder gar nicht erst die Einrichtung aufsuchen. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Kind nicht getestet werden können, muss sich ein im gleichen Haushalt lebendes Elternteil regelmäßig testen lassen.
Mannschaftssport im Freien wieder unter 2G
Eine weitere Veränderung der Verordnung wurde aufgrund des jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichtes nötig. So wurde die allgemeine 2G-Regel für Sportanlagen im Freien gekippt (regionalHeute.de berichtete). In der neuen Verordnung gilt die 2G-Regel nun nur noch für Mannschaftssport. Für Individualsport gilt 3G. Anke Pörksen konkretisiert aber, dass die Begriffe dabei nicht unbedingt von der Sportart abhängen würden. Entscheidend sei der Abstand und wie nahe man sich komme. So könnten durchaus zwei Spieler sich einen Fußball mit dem nötigen Abstand hin und her spielen, während ein Tennis-Doppel problematisch sei.
Außerdem werden in der neuen Verordnungen auch die Ausnahmen bei der Testpflicht von 2G+ konkretisiert. Neben Geboosterten sind auch frisch Zweifachgeimpfte (90 Tage nach der Zweitimpfung), frisch Genesene und Geimpft-Genesene befreit.
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