Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg setzt auf den Ausbau erneuerbarer Energien und plant daher ein neues kommunales Förderprogramm für die Solarstromerzeugung. Vorbehaltlich des Beschlusses durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 2. April soll das erfolgreiche Förderprogramm fortgesetzt werden. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung mit.
Ab dem 15. April könnten private Haushalte dann finanzielle Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Solarstromspeichern und steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) beantragen. Insgesamt sind Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2025 eingeplant.
Interesse war groß
"Mit dem neuen Förderprogramm schaffen wir für private Haushalte einen weiteren Anreiz, in nachhaltige Energie zu investieren. So unterstützen wir nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger von steigenden Energiekosten", erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. "Bereits in den vergangenen Jahren haben wir großes Interesse an unseren Förderprogrammen gesehen – diesen Weg gehen wir konsequent weiter."
Das Programm würde Neuinstallationen und Erweiterungen von PV-Anlagen ab einer Leistung von 1 Kilowatt-Peak (kWp) auf bereits bestehenden Gebäuden fördern. Je nach Anlagengröße betragen die Zuschüsse zwischen 700 und 1.500 Euro. Zudem gibt es 500 Euro für Solarstromspeicher mit mindestens 3 Kilowattstunden (kWh) Kapazität und 200 Euro für steckerfertige PV-Anlagen. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten begrenzt.
Losverfahren entscheidet
Antragsberechtigt wären natürliche Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Pächter oder Mieter im Gebiet der Stadt Wolfsburg sind. Bei Miet- oder Pachtverhältnissen ist eine schriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft erforderlich. Die Antragstellung erfolgt online über das entsprechende Formular im Online-Rathaus der Stadt Wolfsburg.
Der Antragszeitraum würde nach Zustimmung des Rats am 15. April beginnen und bis zum 14. Mai andauern. Nach der fachlichen Prüfung aller eingegangenen Anträge erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren – sofern das Antragsvolumen die gesamten Fördermittel übersteigt. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular werden bei Zustimmung durch den Rat der Stadt rechtzeitig veröffentlicht.