Nicht mehr gewollt und ausgesetzt - Diese Konsequenzen drohen Tierhaltern

Wer sein Tier nicht mehr haben möchte und es aussetzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

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Für diese kleinen Hunde könnte eine Gefährdungslage vorliegen, würden sie einfach ausgesetzt werden. Symbolbild.
Für diese kleinen Hunde könnte eine Gefährdungslage vorliegen, würden sie einfach ausgesetzt werden. Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Immer wieder kommt es auch in unserer Region dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Die Katze hat unerwünschten Nachwuchs bekommen, der Hund ist nicht mehr niedlich genug oder die Besitzer haben schlichtweg "keine Lust" mehr auf das Tier. Oftmals steht dahinter aber auch ein menschliches Schicksal, wie zum Beispiel der Verlust von Job oder Geldnot. Seinen Vierbeiner jedoch einfach auszusetzen ist dabei wohl die scheinbar schlechteste Idee. Doch welche Konsequenzen erwarten Tierhalter und welche Alternativen gibt es? regionalHeute.de fragte nach.




Erst in der letzten Woche wurde eine junge Katze in einer Wolfsburger Tiefgarage ausgesetzt. Das Tier lief frei herum und wurde schließlich überfahren. Tragisch dabei: Jemand hatte Futter und Wasser sowie eine Transportbox bereitgestellt (regionalHeute.de berichtete). Im September wurde ein Yorkshire Terrier vor dem Tierheim in Gifhorn ausgesetzt. Auch er hatte "Zubehör" dabei. Anders gelagert ist dabei der Fall von drei kleinen Katzen-Babys, die ebenfalls im September an einem Feldrand in Vechelde gefunden wurden. Die zirka drei Tage alten Kätzchen wurden in die Obhut des Peiner Tierheims gegeben. Auch für einen jungen Kater, der Ende November letzten Jahren in einem Müllsack in Seesen ausgesetzt wurde, hätte die Geschichte anders ausgehen können. Die Polizei fand ihn jedoch und konnte ihn an eine Tierfreundin in Hahausen übergeben (regionalHeute.de berichtete). Diese Liste ließe sich scheinbar endlos fortsetzen. Auch Schlangen und Kaninchen wurden in der Region bereits ausgesetzt.


25.000 Euro Strafe


Laut Tierschutzgesetz ist es verboten „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“. Demnach liegt ein Aussetzen vor, wenn ein Tier aktiv freigelassen wird oder der Täter bewusst eine Gelegenheit schafft, damit das Tier entweichen kann. Dabei entstehe eine Gäfhrdungslage für das Tier, da es sich in diesem Fall auf seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten verlassen muss, die es nie gelernt hat, wie der Deutsche Tierschutzbund auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet. Ebenso liege diese Gefährdungslage vor, wenn ein Tier längere Zeit unversorgt und unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, weil der Halter zum Beispiel in den Urlaub fährt. Eine erhebliche Gefährdung des Tieres müsse für die Tatbestandserfüllung nicht nachgewiesen sein, denn das Verbot solle jede Aussetzung verhindern, weil diese regelmäßig mit einer Gefahrenlage für das Tier verbunden ist.

"Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Wenn das Tier durch das Aussetzen nachweisbare erhebliche länger andauernde Schmerzen, Leiden oder Schäden erfährt, erfüllt dies zudem den Straftatbestand der Tierquälerei, welcher wiederum mit bis zu bis 3 Jahren Haftstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann", so der Tierschutzbund weiter.

Wie kann ein Tierhalter ermittelt werden?


Die Ermittlung eines Tierhalters gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierig. Oftmals könne dies nur über Zeugen, die die Täter beim Aussetzen beobachtet haben, oder andere Hinweise auf die Herkunft des Tieres gelingen. Wenn das Tier nicht gekennzeichnet und registriert ist, könne der Halter kaum ermittelt werden.

In Deutschland gibt es zwei große kostenlose Haustierregister: FINDEFIX und Tasso. Es gebe aber noch weitere, teils kostenpflichtige Register, zum Beispiel in einigen Bundesländern, in denen Tiere verpflichtend registriert werden müssen. Da es jedoch keine bundesweite Pflicht zur Kennzeichnung der Tiere gebe sei die Verfolgung schwierig. "Um den Halter ausgesetzter Tiere ausfindig zu machen, wäre eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aber essentiell. Von den Vorteilen der Rückverfolgung für verzweifelte Tierhalter, deren Tier entlaufen ist, mal abgesehen", so Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund.

Die genaue Ermittlung der Zahlen ausgesetzter Tiere lasse sich nicht leicht festlegen, da sich die Herkunft eines Fundtieres oftmals nicht eindeutig bestimmen lasse. "Wenn der Hund nicht gerade an einem Baum angebunden oder das Kaninchen im Karton abgestellt wurde, sieht man einem Fundtier nicht an, ob es ausgesetzt wurde oder ob es nur entlaufen oder entflogen ist", erklärt Schmitz weiter. So gebe es lediglich Zahlen zu den in Tierheimen aufgenommenen Tieren. Hierunter würden jedoch auch Abgabetiere oder beschlagnahmte Tiere zählen.

Chip ja - Registrierung nein


"Oftmals sind es Tierheime und Polizeidienststellen, die kontaktiert werden, wenn ein entlaufenes Tier gefunden wird. Ohne Haustierregister wie zum Beispiel Tasso müsste ein Tierheim versuchen, den rechtmäßigen Halter beispielsweise über den Tierarzt ausfindig zu machen, was bei der großen Anzahl an praktischen Tierärzten ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen wäre. Es ist daher das A und O, dass die Tiere nicht nur gekennzeichnet, sondern anschließend auch registriert werden", so Sonja Slezacek, Pressesprecherin bei Tasso. Der Transponder selbst speichere weder persönliche Daten, noch gehe Strahlung von ihm aus. Die Registrierung findet mittels eines Codes bei Tasso statt, der im Transponder gespeichert ist. Gemeinsam mit den Tier- und Halterdaten wird er in der Datenbank bei Tasso registriert.

Die Registrierung der Halterdaten muss jedoch oftmals vom Besitzer selbst vorgenommen werden. Und hier liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer, wie es heißt. Denn oftmals sind die Tiere zwar gechipt, die Halter haben die Daten jedoch nicht weitergeschickt. "Wenn Tierhalter ihre Vierbeiner beim Tierarzt kennzeichnen lassen, sollten sie dabei unbedingt klären, ob Ihre Tierarztpraxis auch die anschließende Registrierung bei TASSO durchführt oder sie als Halter Ihr Tier selbst registrieren müssen. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass Tierärzte die Registrierung in einem Haustierregister übernehmen. So wiegen sich viele Tierhalter in falscher Sicherheit, wenn sie mit ihrem gechippten Tier wieder nach Hause gehen", rät Slezacek.


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