Peine. 44 unerlaubte Feuerwerksbatterien, 80 Stangen unversteuerte Tabakwaren sowie 44 Flaschen unversteuerter Alkohol wurden bei einer Zollkontrolle an der Autobahn 2 bei Peine aufgegriffen. Das berichtet das Hauptzollamt Braunschweig am heutigen Donnerstag.
Vor einer Woche bereits stellten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamtes Braunschweig ihr zöllnerisches Gespür unter Beweis. Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle wurde auf der A2 am Rastplatz Zweidorfer Kreuz der Fernfahrer eines LKW mit Kühlauflieger befragt, ob er auf seiner Route von Polen nach Deutschland Waren mit geladen hatte, die der Verbrauchsteuer unterliegen oder sogar verboten sind. Dabei habe dieser angegeben, lediglich eine Stange Zigaretten und ein paar Flaschen Wodka mit sich zuführen. Dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprach, stellte sich jedoch wenig später heraus.
Etwas untertrieben
Auf der Ladefläche des LKW, versteckt zwischen und unter den transportierten Lebensmitteln, entdeckten die Zöllner 78 Stangen Zigaretten und zwei Stangen Heets (Tabaksticks, die erhitzt, aber nicht verbrannt werden) ohne deutsche Steuerzeichen, 44 Flaschen polnischen Wodka und 44 Feuerwerksbatterien der Kategorien F2 und F3. Insgesamt wurden somit 15.542 Stück Zigaretten, 400 Stück Heets, 25,5 Liter Alkohol und 12,69 kg Nettoexplosivstoffmasse Feuerwerkskörper festgestellt, berichtet der Zoll.
Über die notwendige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz verfügte der Fahrer nicht. Gegen den Fahrer wurden noch vor Ort Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Beamte erstellten Steuerbescheide in Höhe von fast 3.000 Euro und stellten die Tabakwaren und die Feuerwerkskörper sicher. Um einen sicheren Abtransport zu gewährleisten, wurde hierzu die Amtshilfe der Feuerwehr Wendeburg in Anspruch genommen. Nach Leistung einer vierstelligen Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Geldstrafen, wurde dem Beschuldigten die Weiterfahrt gestattet.
Nadine Battmer, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Braunschweig, rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
Hintergrundinformation
Feuerwerkskörper werden im Sprengstoffgesetz nach ihrer Gefährlichkeit in Kategorien von F1 bis F4 eingeteilt. Feuerwerkskörper bis zur Kategorie F2 dürfen grundsätzlich von Personen mit einem Alter von über 18 Jahren nach Deutschland verbracht werden. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Feuerwerkskörper.
Dabei handelt es sich um Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse, Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand. Diese Gegenstände und Gegenstände der höheren Kategorien dürfen nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörden nach Deutschland verbracht werden. Auch die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
mehr News aus Peine