Schützenfeste in Corona-Zeit: Das muss beachtet werden

Bei einem Inzidenzwert über 50 kann die Veranstaltung nicht stattfinden. Umzüge jeglicher Art durch die Ortschaften sind verboten.

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Symbolbild | Foto: Marvin König

Peine. Der Sommer ist Schützen-, Volks- und Dorffestzeit. „Zu Corona-Zeiten ist die Organisation solcher Veranstaltungen nicht einfach und bedarf einer gründlichen Planung, damit es hinterher nicht ein böses Erwachen gibt und das eigene Dorffest zu einem Superspreader-Event wird. Die momentane Berichterstattung in den hiesigen Medien hat uns veranlasst, die Regeln für solche Feierlichkeiten gegenüber möglichen Organisatoren öffentlichkeitswirksam darzulegen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß in einer Pressemitteilung.


Auch wenn sich die Inzidenz-Zahlen momentan auf einem relativ niedrigen Niveau bewegen würden, müsse auch weiterhin ein Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der Corona-Regeln gelegt werden, so Laaß weiter. Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Corona-Verordnung die Regeln zur Durchführung von Schützenfesten klar definiert. Zulässig sind diese Veranstaltungen nur bis zu einem Inzidenzwert von 50

Personenströme kontrollieren


Grundvoraussetzung ist es, dass die Feierlichkeit auf einem abgesperrten Platz stattfindet. „Dies ist notwendig, da der Veranstalter die Personenströme bei An- und Abreise und den Zutritt kontrollieren muss“, erläutert der Kreissprecher. Ebenso hat der Veranstalter vorab ein Hygienekonzept zu entwickeln, welches auch die maximale Besucherzahl beinhalten muss, die sich nach der jeweiligen Platzgröße bemisst. Zudem muss jeder Besucher während des Aufenthaltes auf dem Festgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Regelung gilt bei der momentanen Inzidenzlage auch beim Tanzen. Die medizinische Maske darf nur zur Einnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden, was ausschließlich an den festen Sitz- oder Stehplätzen erfolgen darf. „Das kühle Bier oder andere erfrischende Getränke dürfen nicht an der Theke verzehrt werden, da das Abstandsgebot auch bei einer solchen Veranstaltung einzuhalten ist“, erklärt Laaß.

Umzüge jeglicher Art durch die Ortschaften sind bei den momentanen Inzidenz-Zahlen verboten, betont Laaß ausdrücklich. Der Landkreis Peine bittet die Veranstalter, die erläuterten Maßnahmen umzusetzen und das Hygienekonzept der Fachkoordinationsgruppe Corona des Landkreises vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen, damit die Schützen-, Volks- und Dorffeste auch aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein voller Erfolg werden.

Die erstellten Hygienekonzepte können per E-Mail an corona@landkreis-peine.de gesendet werden.


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