Pflichtstandorte nicht besetzt: Hier fehlen in der Region Post-Filialen

In der Post-Universaldienstleistungsverordnung ist genau geregelt, ab wie viel Einwohnern eine Filiale zur Verfügung stehen muss. Doch offenbar gibt es einige Lücken.

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Die Postfiliale im Fredenberg ist schon seit längerer Zeit geschlossen. Archivbild
Die Postfiliale im Fredenberg ist schon seit längerer Zeit geschlossen. Archivbild | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Immer wieder hört man Klagen, die Post betreibe zu wenig Filialen, um den Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden, die ein Einschreiben verschicken oder ein Paket, das nicht zugestellt werden konnte, abholen möchten. Dabei gibt es tatsächlich konkrete Vorgaben, die definieren, ab welcher Einwohnerzahl eine Postfiliale bereit gestellt werden muss. Demnach fehlen laut einer Liste der Bundesnetzagentur von Ende Januar dieses Jahres bundesweit weit über 100 Filialen. In unserer Region sind es vier. regionalHeute.de fragte bei der Bundesnetzagentur und bei der Post nach.



"Die Pflichtstandorte für stationäre Einrichtungen, Postfilialen und Postagenturen, sind in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geregelt. Diese sieht insbesondere vor, dass in allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine Postfiliale oder -agentur vorhanden sein muss", berichtet Marta Mituta, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur. In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern sei grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine Filiale oder Agentur in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist.

Filialnetz ständig im Blick


Die Bundesnetzagentur habe das Filialnetz der Deutschen Post AG ständig im Blick. Stellt sie fest, dass an einem Pflichtstandort eine Filiale fehlt fordere sie von der Deutschen Post AG eine Stellungnahme dazu an. Viele dieser sogenannten Pflichtstandorte seien allerdings erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation nur vorübergehend unbesetzt, so die Bundesnetzagentur.

Hier sind die Lücken in der Region


Wendet man die oben genannten Bedingungen an, so fehlen in unserer Region an vier Pflichtstandorten Filialen. Dies sind Braunschweig Timmerlah, Salzgitter Fredenberg, Gifhorn (Südstadt) und Grußendorf im Landkreis Gifhorn. Auf unsere Anfrage teilt die Deutsche Post DHL Group mit, dass man momentan kein genaues Zeitfenster bieten könne, wann die genannten „Lücken“ geschlossen werden können. Allerdings könne in Timmerlah voraussichtlich Ende März eine Filiale eingerichtet werden, so Unternehmenssprecher Jens-Uwe Hogardt. In Gifhorn und Grußendorf bahnten sich ebenfalls Lösungen an. In Salzgitter Fredenberg sei die Situation dagegen noch schwierig.

Allgemein teilt Hogardt mit: "Die Filialversorgung in Deutschland ist uns sehr wichtig und wir möchten betonen, dass wir 99 Prozent aller Pflichtstandorte mit Filialen abdecken – gerade auch im ländlichen Raum." Aufgrund von kurzfristigen Kündigungen von Filialpartnern könne es dennoch temporär zu Vakanzen kommen. Man sei kontinuierlich und mit Hochdruck dabei, an den betreffenden Standorten neue Filialen einzurichten, und stehe dazu bei Bedarf auch in engem Dialog mit den Bürgermeistern der jeweiligen Kommunen. Denn oft seien es auch ordnungsrechtliche Vorgaben, die die Optionen zur schnellen Eröffnung einer Filiale einschränkten.

Kaum Sanktionsmöglichkeiten


Doch was passiert, wenn ein Pflichtstandort längere Zeit nicht besetzt wird? Hat die Bundesnetzagentur irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten? "Die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, bei Qualitätsmängeln der postalischen Grundversorgung im Einzelfall für Abhilfe zu sorgen, sind beschränkt", so die Antwort von Marta Mituta. Das zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium sei nicht geeignet, zügig und wirksam Qualitätsmängel abzustellen oder eine Wiederherstellung der postalischen Versorgung durchzusetzen. Ebenfalls könne die Bundesnetzagentur vorübergehende Mängel nicht entsprechend sanktionieren.


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