Pistorius fordert tragbare Lösung für Flüchtlingshelfer

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Pistorius möchte eine tragbare Lösung finden. Foto: Innenministerium; Jan Borner
Pistorius möchte eine tragbare Lösung finden. Foto: Innenministerium; Jan Borner | Foto: Innenministerium; Jan Borner

Hannover/Region. Seit Tagen erregt die Meldung, dass die Jobcenter Flüchtlingshelfer zur Kasse bitten, die Gemüter. Auch auf der gestrigen Landespressekonferenz in Hannover waren diese sogenannten Verpflichtungserklärungen Thema. Innenminister Boris Pistorius äußerte klare Forderungen an den Bund und machte sich stark für eine tragbare Lösung.


In einem Brief an die geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Katarina Barley, erinnert Minister Pistorius daran, dass aufgrund der schrecklichen Bürgerkriegssituation in Syrien Bund und Länder dazu beigetragen haben, dass bedrohte Menschen über humanitäre Aufnahmeprogramme Schutz in Deutschland finden konnten - auch in Niedersachsen.

Begleitend zu den Bundesaufnahmeprogrammen hat Niedersachsen - wie die meisten anderen Bundesländer - im Jahre 2013 eine spezifische Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge auf Landesebene erlassen. Damit wurde insbesondere dem nachvollziehbaren Bedürfnis der in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern, die für den Unterhalt ihrer von den Kriegsereignissen bedrohten Angehörigen aufkommen wollten und konnten, Rechnung getragen, diese auf legalen Weg zu sich holen zu können.

Die Situation hatte sich im Vorfeld abgezeichnet


Der Minister hatte die niedersächsischen Ausländerbehörden im Dezember 2014 per Erlass darauf hingewiesen, dass es eventuell zur entsprechenden Geltungsmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber den Verpflichtungsgebern kommen kann, sollte eine Leistungsbehörde eine abweichende Meinung vertreten und von einer fortdauernden Geltung der Verpflichtungserklärung ausgehen. Im April 2015 wurden die niedersächsischen Ausländerbehörden ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Erstattungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz prüfen müsse und gebeten, (potenzielle) Verpflichtungsgeber ausdrücklich hierauf hinzuweisen.

Unklare Rechtslage


Allerdings, so der Minister, häufen sich derzeit die Eingaben, mit denen Betroffene um Unterstützung bitten, weil sie davon ausgegangen waren, dass im Falle der Schutzanerkennung ihre Haftung ende. Nach seiner Einschätzung hat die bis zur gesetzlichen Neufassung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen im August 2016 gegebene unklare Rechtslage maßgeblich dazu beigetragen, dass Verpflichtungsgeber sich der Reichweite ihrer eingegangenen Verpflichtungen nicht bewusst waren.

Wörtlich schreibt Minister Pistorius: „Es ist mir deshalb ein persönliches Anliegen, dass bei Entscheidungen, ob Rückforderungen vorzunehmen sind, dieser Aspekt bedacht wird und im Ergebnis Verpflichtungsgeber nicht unbillig und angemessen in die Pflicht genommen werden. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in Bezug auf die Rückforderung dieser Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit eine für die betroffenen Verpflichtungsgeber tragbare Lösung finden.“

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