Polizeigewerkschaft warnt: "Gewaltkriminalität mit Messern nimmt zu"

Es sei ein besorgniserregender Anstieg der Gewaltdelikte mit Messern zu verzeichnen. Die Polizeigewerkschaft nimmt die Politik in die Pflicht.

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Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Niedersachsen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesverband Niedersachsen schlägt Alarm angesichts des erneuten Anstiegs der Gewaltkriminalität, insbesondere unter Nutzung von Messern, wie aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 hervorgehe.



Die Zahlen würden einen bedenklichen Anstieg der Gewaltdelikte zeigen, bei denen Messer als Tatwaffe eingesetzt wurden. Dieser Trend sei äußerst besorgniserregend und erfordere dringende Maßnahmen sowohl von Seiten der Polizei als auch der Politik. Dies geht aus einer Pressemitteilung der DPolG hervor.

Die Politik sei gefragt


"Der erneute Anstieg der Gewaltkriminalität, insbesondere mit dem Einsatz von Messern, ist alarmierend und erfordert eine entschlossene Reaktion", betont Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. "Es ist unerlässlich, dass die Politik dieses Problem weiterhin ernst nimmt und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form der Kriminalität ergreift. Dazu ist auch der Austausch zwischen den Ministerien weiter zu intensivieren." Sein Landesverband fordert eine konsequente Strafverfolgung von Tätern, die Messer bei Straftaten einsetzen. Darüber hinaus seien weitere präventive Maßnahmen und Aufklärungskampagnen erforderlich, um das Bewusstsein für die Gefahren von Waffengewalt zu stärken und potenzielle Täter abzuschrecken.

Auch hier gebe es Probleme


Die Zahlen der Gewalt gegen Einsatzkräfte belegten eine Stagnation auf hohem Niveau. "Hier braucht es weitere Anstrengungen zum Schutz derjenigen, die sich für die Gesellschaft immer auch wieder in eine Gefahr begeben", betonte Seegers.

Der hohe Anstieg der Fallzahlen bei der Kinder- und Jugendpornografie resultiere aus der Aufhellung eines lange im Dunkeln bestehenden Deliktsfeldes. Hier brauche es viel mehr Personal, um die Ermittlungen zum Erfolg zu führen. Auch bedürfe es weiterer Rechtsgrundlagen, um datenschutzkonform die Deliktsbereiche Kinderpornografie und Cybercrime bekämpfen zu können.


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