Prien erwägt Alleingang bei Mindestalter für soziale Medien

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien zügig voranbringen und schließt dabei einen nationalen Alleingang nicht aus. "Wenn auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, brauchen wir nationale Regelungen, an denen wir bereits arbeiten und die als Übergangsregelung dienen können", sagte Prien dem Newsletter "Technologie und KI" des "Politico".

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Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Berlin. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien zügig voranbringen und schließt dabei einen nationalen Alleingang nicht aus.


"Wenn auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, brauchen wir nationale Regelungen, an denen wir bereits arbeiten und die als Übergangsregelung dienen können", sagte Prien dem Newsletter "Technologie und KI" des "Politico". Es müsse darum gehen, Kinder und Jugendliche vor Schäden und Risiken wirksam zu schützen, die der Konsum von gefährdenden Inhalten in den sozialen Medien mit sich bringe.

Zwar setzt sie weiterhin auf eine einheitliche Regelung. "Auch deshalb habe ich bei Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel für eine schnelle Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Lösung geworben", sagte die Ministerin. Davon will sie sich jedoch offenbar nicht abhängig machen. Inhaltlich bleibt Prien bei ihrer Forderung nach einem gesetzlichen Mindestalter von 13 Jahren. "Deshalb brauchen wir eine technisch belastbare Altersüberprüfung, die datensparsam, sicher und im Einklang mit europäischen Datenschutzstandards funktioniert", sagte die Ministerin.

Ein pauschales Verbot für alle digitalen Angebote für Kinder unter 13 Jahren lehnt die Ministerin ab. Dazu gehöre auch, dass unter 13-Jährige risikoarme Angebote, die nachweislich kindgerecht sind, nutzen können, sagte sie. Sie schlägt einen "gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt" vor. Nach diesem Modell wäre der Zugang zu Plattformen grundsätzlich nicht erlaubt, sofern Anbieter nicht nachweisen können, dass ihre Angebote für eine bestimmte Altersgruppe geeignet sind.

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