Reform des Wohngeldes beschlossen


Für die AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der heimische Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky an dem Prozess zur Wohngeld-Reform beteiligt. Foto: Marc Angerstein
Für die AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der heimische Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky an dem Prozess zur Wohngeld-Reform beteiligt. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Region. 870.000 Haushalte können voraussichtlich zum 1. Juni 2016 von einem höheren Wohngeld profitieren – 363.000 davon erstmals oder wieder. Gerade Familien und Rentnern kommen diese von Bund und Ländern anteilig finanzierten Leistungsverbesserungen zugute. Für die AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der heimische Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky an dem Prozess beteiligt.

Die letzte Reform des Wohngeldes erfolgte 2009. Am 2. Juli beschloss der Deutsche Bundestag deshalb in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRfG). Damit wird die aktuelle Höhe des Wohngeldes an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst, was das durchschnittliche Wohngeldleistungsniveau um durchschnittlich rund 39 Prozent erhöht. Denn seit 2012 stiegen die Mieten insgesamt um rund 3,5 Prozent, womit sie deutlich über der Inflationsrate lagen. Erhielten Zwei-Personen-Haushalte 2012 im Durchschnitt 112 Euro Wohngeld, sind es nun 186 Euro durchschnittlich. Außerdem soll das Wohngeld ab jetzt alle zwei Jahre überprüft werden.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Für das erste Jahr ist mit Mehrkosten für den Bund von 302 Millionen Euro zu rechnen, bis 2019 reduziert sich der Betrag auf 259 Millionen Euro.
Vorangegangen war dieser Entscheidung des Deutschen Bundestages u.a. eine Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 10. Juni. Als stellvertretendes Ausschussmitglied nahm ich daran teil: Mit meiner Frage an die Vertreter des zuständigen Bundesministeriums wollte ich klären, was die Neuregelung des Freibetrags für Kinder mit eigenen Einnahmen bewirkt. Sie sorgt für Gerechtigkeit, weil Kinder im Wohngeldbezug mit Kindern im SGB-II-Bezug gleichgestellt werden. Bislang galten 50 Euro pro Monat bei Kindern im Wohngeldbezug und 100 Euro pro Monat bei Kindern im SGB-II-Bezug als Freibetrag. Künftig sind es bei beiden 100 Euro pro Monat. Erwartet wird, dass hierdurch ein Großteil von Alleinerziehendenhaushalten aus dem SGB-II- in den Wohngeldbezug wechselt.


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