Fälligkeitstermine für Abgaben


Symbolfoto: Nick Wenkel
Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Im Mai sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen. Darauf weist die Stadtkasse der Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung hin. Sie bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen.


Am 15. Mai werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum April bis Juni fällig.

Die Stadtkasse weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.

Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.


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