Neues Prostitutionsgesetzt seit 2017: Erst wenige Anmeldungen

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Bislang werden keine Gebühren erhoben - Eine weitere Gesetzesänderung steht aber bevor. Symbolfoto: pixabay
Bislang werden keine Gebühren erhoben - Eine weitere Gesetzesänderung steht aber bevor. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es in Salzgitter aktuell aus?


Im Stadtgebiet seien bisher drei Personen ihrer Anmeldepflicht gemäß des ProstSchG nachgekommen, so teilt die Verwaltung auf Anfrage von regionalHeute.de mit. Diesen wurde eine entsprechende Anmeldebescheinigung ausgestellt. "Es ist aber davon auszugehen, dass die Zahl der in diesem Bereich hier tätigen Personen wesentlich höher sein wird. Dieses bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die weiteren Personen unangemeldet hier arbeiten." Die Anmeldebescheinigung würde eine örtlich unbeschränkte Gültigkeit besitzen. Somit sei davon auszugehen, dass auch Personen im Stadtgebiet von Salzgitter dieser Tätigkeit nachgehen, die sich bei einer anderen Kommune rechtmäßig angemeldet haben. Ein direkter Vergleich zwischen den Personen, die von hier eine Anmeldebescheinigung erhalten haben und denen, die im Stadtgebiet dieser Tätigkeit nachgehen, sei von daher nicht möglich.

Mehraufwandfür die Verwaltung


Kritiker der neuen Regelung befürchteten einen extremen Mehraufwand für die Verwaltung. Anmeldevorgänge, Kontrollen und Gesundheitsberatungen würden den Rahmen sprengen und/oder zu erheblichen Mehrkosten führen.

Tatsächlich wurden vom Gesundheitsamt, so wie es das Gesetz fordert, bereits zwölf gesundheitliche Beratungen durchgeführt. Kontrollen von möglichen Prostituierten, die sich nicht angemeldet haben, hätte es noch nicht gegeben. Die Stadt ist verpflichtet, solche Kontrollen durchzuführen, wenn entsprechende Hinweise vorliegen - dies sei aber aktuell nicht der Fall.

Ein finanzieller Aufwand könne zurzeit nicht skizziert werden. Personell findet die Sachbearbeitung im Fachdienst BürgerService und Ordnung, hier im Fachgebiet Öffentlichen Sicherheit und Gewerbe, sowie im Gesundheitsamt statt.

Nochkeine Gebühren


Zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Amtshandlungen nach dem ProstSchG ist von Seiten des Gesetzgebers eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung in Vorbereitung. Bis dahin werden keine Gebühren erhoben.


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