Notbremse führt in Salzgitter zu Ausgangssperre erst ab 22 Uhr

Bislang galt die Ausgangssperre schon ab 21 Uhr. Die Regelung gilt ab dem morgigen Samstag.

Leere Straßen während der Ausgangssperre in Salzgitter. (Symbolbild)
Leere Straßen während der Ausgangssperre in Salzgitter. (Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter kündigt an, die bundeseinheitlichen Maßnahmen der Corona-Notbremse eins zu eins umsetzen zu wollen. Das führe im speziellen Fall Salzgitter dazu, dass die Ausgangssperre ab dem morgigen Samstag erst ab 22 Uhr gilt, und nicht wie bisher ab 21 Uhr. Alle Schulen bleiben weiterhin für den Präsenzunterricht geschlossen. Die Stadt Salzgitter informiert über die weiteren Änderungen in einer Pressemitteilung.


Das häusliche Umfeld darf ab morgen in der Zeit von 22 Uhr - nicht wie bisher in Salzgitter geregelt ab 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nur verlassen, wer einen guten Grund dazu hat, wie zum Beispiel die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit oder die Versorgung von Tieren. Zwischen 22 Uhr und 0 Uhr ist darüber hinaus die im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen, zulässig.

Die Stadt Salzgitter hat am heutigen Freitag, 23. April, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der bekannt gegeben wird, dass im Stadtgebiet die in Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes genannten Regelungen ab dem morgigen Samstag, gelten.

Maßgeblich für Maßnahmen nach Paragraf 28b des neuen Infektionsschutzgesetzes sind die 7-Tage-Inzidenzen auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter: https://www.rki.de/inzidenzen.

Treffen nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt


Angehörige eines Haushaltes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Sport, Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen


Individualsport ist nur zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes erlaubt. Das gilt ebenso für Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainerinnen und Trainer müssen auf Anforderung des Gesundheitsamtes ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Geschäfte des täglichen Bedarfs sind weiterhin geöffnet. Für nach dem Infektionsschutzgesetz geschlossene Geschäfte ist aber ein sogenanntes "Terminshopping" (click & meet) bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 150 zulässig. Dabei muss ein negatives Testergebnis (nicht älter als maximal 24 Stunden) vorliegen. Zulässig ist eine Kundin oder ein Kunde auf 40 Quadratmetern.

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahme hiervon sind Dienstleistungen zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken. Eine weitere Ausnahme betrifft Friseurgeschäfte und die Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen hier ein negatives Testergebnis vorlegen (nicht älter als maximal 24 Stunden).


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