Stadt will an einmaligen Straßenausbaubeiträgen festhalten

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Wird eine Straße komplett erneuert, können im Gegensatz zu Ausbesserungen Beiträge von den Anliegern gefordert werden. Symbolfoto: pixabay
Wird eine Straße komplett erneuert, können im Gegensatz zu Ausbesserungen Beiträge von den Anliegern gefordert werden. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter will vorerst an den einmaligen Straßenausbaubeiträgen, die durch die direkten Anwohner zu zahlen sind, festhalten. Darüber wird der Stadtplanungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch informiert. Die Verwaltung hat hierfür vier verschiedene Alternativen auf den Prüfstand gestellt.


Insgesamt betrage die Länge der Straßen, die in der Baulast der Stadt stehen, zirka 580 Kilometer.Die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen würden den städtischen Haushalt in erheblichem Maße belasten. Seit 1975 werden daher in Salzgitter die einmaligen Straßenausbaubeiträge auf Grundlage von § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben.

Gezahlt werden müsse im Falle von Verbesserungsmaßnahmen (zum Beispiel durch Anlegung eines zusätzlichen Parkstreifens oder Gehweges) und Erneuerungsmaßnahmen (eine abgenutzte Verkehrsanlage wird nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer durch eine neue), nicht aber bei Maßnahmen, die der Unterhaltung und Instandsetzung dienen (etwa Ausbessern von Schlaglöchern, Spurrinnenbeseitigung, Oberflächenbehandlung). Der von den Beitragspflichtigen zu tragende Anteil des Aufwandes werde auf alle an die ausgebaute Verkehrsanlage unmittelbar oder mittelbar angrenzenden und baulich, gewerblich oder in sonstiger Weise nutzbaren Grundstücke verteilt.

Über drei Millionen Euro in zehn Jahren


In den Jahren 2010 bis 2016 habe die Stadt Straßenausbaubeiträge in Höhe von 2.070.160 Euro eingenommen, für 2017 bis 2020 rechne man mit 1.160.000 Euro. Für die Beibehaltung der einmaligen Straßenausbaubeiträge sprächen unter anderem die Kontinuität des Ortsrechtes, die Vermeidung von Ungerechtigkeiten und die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten im Interesse der Haushaltskonsolidierung.

Aus letzterem Grund scheide die Alternative, die Straßenausbaubeiträge ersatzlos zu streichen, aus. Der für das Praktizieren der Straßenausbaubeitragssatzung entstehende Verwaltungsaufwand könnte in diesem Fall zwar eingespart werden, doch die Kommunalaufsicht habe im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes 2017 die Erwartung ausgesprochen, dass die haushaltswirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten bei der Erzielung von Einnahmen voll auszuschöpfen seien. Vor diesem Hintergrund dürfte aus fiskalischen Gründen zwingend an der Straßenausbaubeitragssatzung festzuhalten sein.

Grundsteuer kein sicherer Faktor


Die dritte Alternative, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und gleichzeitig die Grundsteuer zu erhöhen, käme auch nicht in Betracht. Zum einen dürfte dies aus haushaltsrechtlichen Gründen ebenfalls nicht zulässig sein, da entsprechende Einzahlungen im Finanzhaushalt fehlen würden. Zum anderen sei die Entwicklung der Grundsteuer aus rechtlichen Gründen unsicher. (Die jüngste Entwicklung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das von der Politik eine grundlegende Neuregelung der Grundsteuer fordert, war zum Zeitpunkt der Analyse noch nicht bekannt, bestätigt diese aber).

Auch die vierte Alternative, die seit April 2017 gesetzlich mögliche Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, sei für Salzgitter noch keine Option. Gegenstand der Beitragsveranlagung sei in diesen Fällen eine Mehrzahl von Verkehrsanlagen, die die Gemeinde zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst hat. Werden innerhalb eines solchen Abrechnungsgebietes einzelne oder mehrere Verkehrsanlagen ausgebaut, so wird dieser Investitionsaufwand anteilig auf alle Eigentümer der im Abrechnungsgebiet gelegenen Grundstücke als wiederkehrender Beitrag verteilt. In Salzgitter sei es aufgrund der besonderen Struktur des Stadtgebietes mit 31 räumlich voneinander getrennten Stadtteilen nicht möglich, alle Verkehrsanlagen zu einer einheitlichen Einrichtung zusammenzufassen.Vielmehr müsste das Stadtgebiet in eine Vielzahl von Abrechnungsgebieten aufgeteilt werden. Die Bildung der Abrechnungsgebiete wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden.

Grundsatzentscheidungen stehen noch aus


Zudem sollten bezüglich des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag die dazu vom zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg in den nächsten Jahren zu erwartenden Grundsatzentscheidungen beobachtet werden. Mittelfristig (in 3 bis 5 Jahren) sollte dann die Frage der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erneut beurteilt werden. Zu diesem Zeitpunkt könnten von der Verwaltung auch Musterrechnungen vorgelegt werden, aus denen die finanziellen Auswirkungen für diese Art der Beitragserhebung für konkrete Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes ersichtlich wären.


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