Todes-Raser von Salzgitter - Bewährungsstrafe verdoppelt

von Nino Milizia


Das Urteil im Raserdrama steht fest. Foto: aktuell24/(bm)
Das Urteil im Raserdrama steht fest. Foto: aktuell24/(bm)

Salzgitter-Bad. Am 4. Februar 2016 hatte ein damals 26-jähriger Mann auf der Nord-Süd-Straße vier Frauen im Alter von 67 bis 91 Jahren zu Tode gerast. In erster Instanz war der Fahrer zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Fahrer als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Gestern dann das härtere Urteil: 21 Monate zur Bewährung.


Wir spulen noch einmal zurück: Der heute 27-Jährige befährt im Februar letzten Jahres die Nord-Südstraße in Bad, sein Tacho zeigt bei der Kollision laut Staatsanwalt Hans Christian Wolters mindestens 130 Km/h an einer Stelle, an der dem Verkehr nur 70 Km/h gestattet sind. Dennoch fällt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Amtsgericht ein zu mildes Urteil: Zehn Monate zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Unübersichtliche Straßenführung, ein kräftiger Mercedes, der bei hoher Geschwindigkeit nicht so laut ist wie ein Kleinwagen und so dem Fahrer seine Geschwindigkeit vielleicht nicht bewusst war, begünstigen das täterfreundliche Urteil.

"Nicht genug" sagt die Staatsanwaltschaft, "zu hoch" die Verteidigung. Die sieht die Schuld nicht beim Fahrer und fordert weiterhin Freispruch, so dass beide Parteien Einspruch einlegen. Was sich gestern zutrug, fasste Staatsanwalt Wolters im Gespräch mit regionalHeute.de wie folgt zusammen: Amtsgericht und Landgericht hätten die Tat unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht sah lediglich eine fahrlässige Tötung, auf die maximal zwei Jahre stehen, das Landgericht sprach von fahrlässiger Tötung mit Tateinheit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung. So habe sich ein neuer Strafrahmen ergeben, maximal fünf Jahre waren plötzlich möglich. Für die Staatsanwaltschaft war die Argumentation der Verteidigung, das Tempo-70-Schild könnte zu spät wahrgenommen werden, Straßenführung erinnere an Autobahn etc., wenig überzeugend. Laut Wolters war der Raser zuvor täglich zweimal die Strecke gefahren und kannte die Vorschriften sehr genau.

120 Arbeitsstunden und für mindestens 18 Monate Entzug des Führerscheins


Dazu kommt, dass man allgemein von Vorsatz spricht, wenn der Verkehrsteilnehmer mehr als 40 Prozent zu schnell fährt. In diesem Fall waren es beinahe 100 Prozent. Ob nun taktischer Zug oder echte Reue (Wolters ist von einer ernsten Einsicht überzeugt): Gestern zog der Angeklagte seine Berufung zurück, entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen und lieferte so ein indirektes Geständnis. Zusammen mit einer guten Sozialprognose hatte dies das Gericht davon überzeugt, von einer unverzüglichen Freiheitsstrafe abzusehen. Somit war klar, dass das Urteil nicht über 24 Monaten liegen konnte, da es in Deutschland nur eine maximal zwei Jahre lange Bewährungsstrafe gibt. Alles über zwei Jahre führt also ins Gefängnis. Zuzüglich kommen auf den Verurteilten 120 Arbeitsstunden zu. Und seinen Führerschein musste er an Ort und Stelle abgeben und kann ihn erst frühestens in 18 Monaten erneut beantragen. "Ein wichtiges Signal," so Wolters, "weil es zeigt, dass Jemand nach so einer Tat in Deutschland für längere Zeit nicht mehr auf der Straße unterwegs sein darf."

Mit dem neuen Urteil ist die Staatsanwaltschaft zufrieden. Vor allem für die Hinterbliebenen sei es wichtig, dass der Schuldspruch den Vorsatz beinhaltete und nun tatsächlich aussprechen könne: "Dieser Mann ist schuld am Tod meines Verwandten." Dass immer härtere Strafen gefordert werden könnten, sei Wolters klar: "Hätte man ihn gar ins Gefängnis geschickt, hätte der nächste gefragt, warum nur zwei und nicht fünf Jahre, warum nicht lebenslang? Auch eine Freiheitsstrafe wiegt den Verlust eines Menschen nicht auf. Für uns als Justiz war es wichtig, dass der Fall objektiv richtig strafrechtlich eingeordnet wird."

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