Ungesicherter Funkmast: Stadtverwaltung greift ein

Ein Funkmast in Salzgitter wies laut Hinweisen aus der Bevölkerung einige Sicherheitsmängel auf – unter anderem war er frei zugänglich, sodass er von Kindern zum Klettern genutzt wurde. Nun hat die Stadtverwaltung reagiert.

von Rudolf Karliczek


Der Funkmast war frei zugänglich.
Der Funkmast war frei zugänglich. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Nahe dem Bismarck-Turm in Bad steht seit einiger Zeit ein Funkmast. An diesem soll es einige eklatante Sicherheitsmängel geben – so soll der Turm frei zugänglich sein, Kinder würden des Öfteren auf ihm klettern. Nun hat sich die Stadtverwaltung den Turm näher angesehen.



Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge sei der Funkmast frei zugänglich und könne über eine angebrachte Leiter ohne erkennbare Sicherung bestiegen werden. Eine Absperrung oder ein wirksamer Einstiegsschutz würden vollständig fehlen. Die vorhandenen Warnhinweise seien zudem klein und ausschließlich direkt am Mast angebracht. Nachweislich hielten sich dort auch Kinder auf und kletterten an der Anlage, wodurch eine erhebliche Absturzgefahr bestehe. Darüber hinaus sei die Stromzuleitung augenscheinlich provisorisch verlegt worden. Ein Starkstromkabel führe ungesichert über eine asphaltierte Straße sowie über mehrere Wanderwege im Wald – ohne erkennbare Schutzmaßnahmen wie Kabelbrücken oder Abdeckungen. Hierdurch entstehe eine konkrete Stolper- und Gefährdungssituation für die Öffentlichkeit.

Das sagt die Stadt


Nach Angaben der Stadt handelt es sich bei der Anlage um einen temporären Funkmast, für den bereits am 16. Dezember 2025 eine denkmalrechtliche Genehmigung mit einer Befristung von zwei Jahren erteilt wurde. Eine Baugenehmigung sei demnach nicht erforderlich gewesen. Zudem lägen die notwendigen Genehmigungen aus dem Wald- und Naturschutzrecht vor. Im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung habe die Bauordnung jedoch Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen festgestellt. Der Bauherr sei umgehend kontaktiert und ausdrücklich auf seine Verkehrssicherungspflichten hingewiesen worden. Dazu zählen laut Stadtverwaltung insbesondere die Absicherung der Steigleiter gegen unbefugte Nutzung, eine angemessene Umzäunung der Anlage, deutlich erkennbare Warnhinweise sowie die ordnungsgemäße Verlegung der Stromzuleitung.

Das Kabel verlief quer über den Weg.
Das Kabel verlief quer über den Weg. Foto: Rudolf Karliczek


Das Starkstromkabel verlief auch über mehrere Wanderwege im Wald.
Das Starkstromkabel verlief auch über mehrere Wanderwege im Wald. Foto: Rudolf Karliczek



Der Bauherr wurde demnach verpflichtet, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu dokumentieren. Sollte dies nicht kurzfristig erfolgen, kündigt die Stadt einen offiziellen Ortstermin sowie die Einleitung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens an. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass der Bauherr während der Bauzeit sowie nach Abschluss der Maßnahmen vollumfänglich für den sicheren Zustand der Anlage und des Grundstücks verantwortlich ist. Mittlerweile seien jedoch die Absperrungen des Mastes umgesetzt und auch das Kabel deutlich markiert worden.