Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden


Wenn die sichere Beförderung der Schüler zur Schule nicht gewährleistet werden kann, fällt die Schule aus. Ob eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann, obliegt der Einschätzung der Landkreise. Symbolfoto: Pixabay
Wenn die sichere Beförderung der Schüler zur Schule nicht gewährleistet werden kann, fällt die Schule aus. Ob eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann, obliegt der Einschätzung der Landkreise. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Region. Die Niedersächsische Landesschulbehörde teilt mit, dass es Sache der jeweiligen Landkreise sei, für den sicheren Transport der Schüler zu sorgen und entsprechend die Entscheidung zu treffen, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht.


Die kühle und oftmals regnerische Jahreszeit hat begonnen, der Winter steht vor der Tür. Und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch im Flachland der erste Schnee fällt. Es kann kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können. Die jeweiligen Landkreise seien für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.

Sicherheit geht vor


Eine weitere Informationsquelle biete das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiere aktuell und zuverlässig unter der Internetadresse http://www.vmz-niedersachsen.de. Dort könne man auf der Startseite im Schaltfeld „Niedersachsen“ einfach auf den Button „Schulausfälle“ klicken. Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, werde stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Grundsätzlich gelte, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Wichtig: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.


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