Schuleingangsuntersuchung: Nicht alle Kinder haben eine erhalten

Für eine Alternative ist dennoch gesorgt.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Bei Schuleingangsuntersuchungen werden alle Kinder vor der Einschulung ärztlich untersucht. Ziel ist es, Stärken und Schwächen des Kindes zu ermitteln, die eine Bedeutung für den Schulbesuch haben. Die Teilnahme ist für die Kinder Pflicht - eigentlich. Doch aufgrund der Pandemie konnten in Niedersachsen für 2020 und 2021 nicht alle Kinder eine Untersuchung erhalten und in manchen wurden Kinder sogar priorisiert. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (fraktionslos, AfD) hervor. Nun verrät die Landesregierung: Auch für 2022 muss davon ausgegangen werden, dass in einzelnen Kommunen nicht alle Kinder eine solche Untersuchung erhalten werden. Doch kein Kind solle aus dem Raster fallen.



Der Wegfall dieser Untersuchungen bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die erhobenen Daten nicht vollständig sind und entsprechend nicht ausgewertet werden können. Wie hoch der Anteil der Kinder war, die ohne Schuleingangsuntersuchungen eingeschult wurden, sei der Landesregierung nicht bekannt. In den Kommunen, die Daten der Schuleingangsuntersuchung an das Landesgesundheitsamt gesendet haben, haben etwa 70 Prozent eine erhalten. Die Durchführung der Untersuchung, die zwischen Dezember und März stattfindet, obliegt den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Corona hat Schuld


Und genau dieser Zeitraum sei ein Hauptgrund dafür, dass es zu Einschränkungen gekommen ist. Denn in diese Zeit fielen die bisher höchsten Infektionszahlen der Pandemie. Zudem hatten die Beschäftigten aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine doppelte Rolle inne, da sie unter anderem auch in der Kontaktpersonenermittlung eingesetzt wurden.

Priorisiert wurden derweil Kinder mit bekannten Entwicklungseinschränkungen oder drohender Behinderung. Gleichzeitig sei den Schulen das Angebot gemacht worden, Kinder auch nach Schulbeginn zu untersuchen. Eine rechtliche Voraussetzung zur Aufnahme in den Schulbetrieb ist das Vorliegen der Schuleingangsuntersuchung jedoch nicht.

Für eine Alternative ist gesorgt


Doch obschon einige Untersuchungen ausfielen, werde kein Kind außer Acht gelassen, da in Niedersachsen für die Lehrer eine Verpflichtung zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung besteht. Diese Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den angestrebten Zielen, Maßnahmen und zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrer sowie durch den Schüler. Über diese Dokumentation ließen sich die besonderen Förderbedarfe identifizieren. Darüber hinaus seien die Lehrer dafür sensibilisiert worden, bei Ausfall von Schuleingangsuntersuchungen in besonderem Maße auf gegebenenfalls vorhandene Einschränkungen im Bereich Hören und Sehen zu achten und mit den Eltern über den Kinderarzt eine Abklärung anzuraten.


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