Schwiegersohn fast tot geprügelt: 52-Jähriger auf der Anklagebank

Ein 52-Jähriger aus Braunschweig sitzt ab morgen auf der Anklagebank des Landgerichts. Der Tatvorwurf lautet versuchter Mord.

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Das Landgericht in Braunschweig
Das Landgericht in Braunschweig | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Wegen versuchten Mordes muss sich ein 52-Jähriger ab dem morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Er soll seinen Schwiegersohn im Streit mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben und auf ihn eingetreten haben.


Wie das Landgericht in einer Pressemitteilung berichtet, habe sich der 52-jährige Angeklagte, der sich zum Zeitpunkt der Tat auf freiwilliger Basis in psychiatrischer Behandlung befunden haben soll, am Tattag nur besuchsweise in seinem eigenen Wohnhaus im Wohnzimmer aufgehalten haben. Hier sei es zwischen dem Angeklagten, seiner Stieftochter, seinem Sohn und dem Lebensgefährten der Stieftochter zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, da er dem Lebensgefährten der Tochter vorgeworfen haben soll seine Stieftochter töten und sich das Wohnhaus der Familie „unter den Nagel reißen“ zu wollen.

Aus Verärgerung über diese wiederholten Äußerungen habe sich der Lebensgefährte der Stieftochter in die Küche begeben. Der Angeklagte sei diesem unbemerkt gefolgt, habe sich eine Glasflasche gegriffen und dem Geschädigtem mit voller Wucht von hinten auf den Kopf geschlagen. Dies habe er in Kenntnis der durch den Überraschungseffekt fehlenden Fähigkeit des Geschädigten sich zu wehren getan, berichtet das Landgericht weiter. Der Mann wollte seinen Schwiegersohn mit weiteren Schlägen mit der Glasflaschen auf den Kopf derart verletzen, um ihn zu töten, heißt es in der Anklage.

Schwiegersohn beißt Ohr ab


Nachdem der Geschädigte die Situation und Angriffe realisiert habe, habe er ihn zurückgestoßen und versucht, die Angriffe abzuwehren, unter anderem indem er dem 52-Jährigen ein Teil seines rechten Ohres abgebissen habe. Die Stieftochter sei dann auf das Geschehen aufmerksam geworden und ihrem Lebensgefährten zur Hilfe geeilt. Trotz Aufforderungen habe der Angeklagte seinen Angriff fortgesetzt, weswegen sie sich direkt in die Auseinandersetzung begeben habe und ebenfalls verletzt worden sei.

Auch als der Geschädigte schließlich zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte nicht von ihm abgelassen, sondern die Situation genutzt, um diesem mit voller Wucht gegen den Kopf zu treten. Erst dem Sohn und zwei Nachbarn, die der Sohn um Hilfe gebeten habe, sei es mit vereinten Kräften gelungen, den Angeklagten vom Geschädigten und Tatort in der Küche wegzuziehen.


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