Sofortausstattungsprogramm beschlossen: Land stimmt Anschaffung digitaler Mittel für Schüler zu

Die Landesregierung hat der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 22. April beschlossen, Schülerinnen und Schüler mit 500 Millionen Euro beim digitalen Lernen zu unterstützen. Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Landesregierung stimmt der Bund-Länder-Vereinbarung zu und beschließt, den Landtag zu unterrichten. Mit dem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen. Dafür sollen alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern sich keine eigenen Geräte leisten können, mit mobilen Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) ausgestattet werden. Dies berichtet die niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung.


Zudem sollen die Schulen möglichst so ausgestattet werden, wie es für die Erstellung professioneller Online-Lernangebote erforderlich ist. Das genaue Verfahren wird derzeit abgestimmt und soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände sind dabei eng beteiligt.

In der derzeitigen Corona-Pandemie biete das Sofortausstattungsprogramm mit einer Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause eine gute Basis, um hier ungleichen sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnissen entgegenzusteuern, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Die Finanzmittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Niedersachsen erhält danach 47.049.650 Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil des Landes Niedersachsen von zehn Prozent. Dieser Eigenanteil beträgt rund 4,7 Millionen Euro, sodass für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro zur Verfügung stehen wird. Der Landesanteil wurde im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts 2020 beantragt. Eine vollständige Verausgabung der Bundesmittel soll in 2020 erfolgen. Förderfähig sind alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März.


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