Peine. In der Stadt Peine ist zum 26. Oktober 2026 das Ehrenamt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II neu zu besetzen. Der Schiedsamtsbezirk II umfasst die Kernstadt West einschließlich Telgte, die Ortsteile Vöhrum, Eixe, Landwehr und die Ortschaft Röhrse.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 01. Juni 2026 schriftlich bewerben, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Peine.
Zum Online-Formular führt dieser Link Bewerbung für das Amt einer Schiedsperson. Online-Bewerbungen müssen durch einen kurzen tabellarischen Lebenslauf ergänzt werden. Gerne dürfen weitere Unterlagen, die Auskunft über die Befähigung und Eignung für die Ausübung des Amtes geben, eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Bewerberbogen auszudrucken und ausgefüllt an die Stadt Peine zurück zu senden. Für weitere Auskünfte steht Frau Karahan unter der Telefonnummer 0 51 71 – 49 9 216 oder per E-Mail an nisa-nur.karahan@stadt-peine.de zur Verfügung.
Wer kann Schiedsperson werden?
Das Schiedsamt kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, im Schiedsamtsbezirk wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Darüber hinaus müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Dabei sind insbesondere soziale Kompetenzen, wie Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zuzuhören und vermitteln zu können, von Bedeutung.
Schiedspersonen werden innerhalb des Schiedsamtes geschult und laufend weitergebildet. Die Bereitschaft zur Teilnahme an verschiedenen 1 bis 2-tägigen, an Wochenenden stattfindenden, Schulungen wird ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft, sich in die verschiedenen elektronischen Formulare einzulesen. Dazu sollte ein PC/Laptop-Arbeitsplatz inkl. Internetverbindung vorhanden sein beziehungsweise die Möglichkeit, solches anzuschaffen und einzurichten.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Peine für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend vom Amtsgericht bestätigt und förmlich verpflichtet. Ihre Arbeit unterliegt der dienstlichen und fachlichen Aufsicht der Amtsgerichtsleitung.
Das Schiedsamt erklärt
Unter dem Motto „Schlichten ist besser als richten“ versuchen Schiedsfrauen und Schiedsmänner gemeinsam mit den beteiligten Parteien, eine konstruktive Lösung zur einvernehmlichen, außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zu erreichen.
Schiedspersonen werden auf Antrag einer Bürgerin oder eines Bürgers tätig und vermitteln in nichtöffentlichen Schlichtungsverhandlungen ehrenamtlich und unparteiisch bei Konflikten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art, beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

