Stadt verhängt Alkoholverbot über Teile des Bohlwegs

Ab April darf zu bestimmten Zeiten unter anderem an den Kolonnaden nicht mehr getrunken werden. Die öffentliche Sicherheit soll erhöht werden.

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Symbolbild | Foto: Marc Angerstein

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig erlässt ein Alkoholverbot am Bohlweg. Ab Montag, 3. April, ist im Bereich der Rathauskolonnaden sowie an den Straßenbahnhaltestellen "Rathaus" samt der östlichen Straßenseite (Bohlweg 61 – 70) der Konsum alkoholischer Getränke werktäglich von 16 bis 24 Uhr, an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 0 bis 6 Uhr untersagt. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.



"Seit 2016 hat die Stadt Braunschweig mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Zahl der Straftaten und anderen Störungen der öffentlichen Sicherheit in diesem Bereich zu reduzieren", erläutert Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann. "Das Lagerverbot oder der Einsatz von Streetworkern konnten aber keine dauerhafte Verbesserung der Situation im Blick auf jene Gruppen erreichen, die sich dort zum gemeinsamen Alkoholkonsum treffen. Um den mit der Freilufttrinkerszene verbundenen negativen Begleiterscheinungen wirksam und angemessen zu begegnen, ist deshalb ein Alkoholverbot erforderlich, beschränkt auf die Zeiten, in denen sich bisher die meisten Vorfälle ereignen."

Beleidigungen, Belästigungen und Körperverletzung


Bis zu 75 Prozent aller Vorfälle in diesem Bereich sind nach Einschätzung der Polizei zumindest auch auf vorherigen Alkoholkonsum zurückzuführen. Mit zunehmender Alkoholisierung kommt es innerhalb der Gruppen immer wieder zu Körperverletzungen, unbeteiligten Dritten gegenüber zu Belästigungen bis hin zu Beleidigungen oder Bedrohungen. Eingreifende Ordnungskräfte müssen mit Widerstandshandlungen rechnen.

2022 registrierte die Polizei 210 entsprechende Einsätze und protokollierte 137 Straftaten sowie 13 Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehörten 57 Delikte im Bereich der versuchten oder vollendeten Körperverletzung, Raub und Diebstähle in 17 Fällen, Beleidigungen in 18 Fällen sowie in vier Fällen Widerstand gegen beziehungsweise Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. Parallel stellt die Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine erhebliche Zunahme der Störungen durch angetrunkene Menschen an den Straßenbahnhaltestellen fest.

"Ein enthemmender Faktor"


"Ich begrüße das gemeinsam mit der Stadt Braunschweig abgestimmte Alkoholverbot am Bohlweg sehr", sagt der Leiter der Polizeiinspektion Mitte, Thomas Bodendiek. "Alkoholkonsum ist ein enthemmender Faktor, der in bestimmten Situationen die Begehung von Straftaten auslöst beziehungsweise forciert, auch gegenüber den einschreitenden Polizeikräften. Es gilt, die öffentliche Sicherheit in diesem Bereich des Bohlwegs zu erhöhen. Dafür ist diese Allgemeinverfügung meines Erachtens das richtige Instrument."

Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft (BSVG) begrüßt das Alkoholverbot in diesem Bereich, da es die Situation für die Fahrgäste verbessern wird. "Die beiden Stadtbahnhaltestellen am Rathaus sind mit 15.000 Ein- und Ausstiegen pro Werktag unsere am stärksten frequentierten Haltestellen und zugleich der zentrale Umsteigepunkt in unserem Liniennetz – insbesondere auch im Abend- und Nachtverkehr. Das Alkoholverbot wird für unsere Fahrgäste die Sicherheit, aber auch die generelle Aufenthaltsqualität an der Haltestelle steigern", ist BSVG-Geschäftsführer Jörg Reincke überzeugt. "Wir werden eng mit Polizei und ZOD zusammenarbeiten, beispielsweise indem wir bei der Kommunikation der Regelung unterstützen."

Hier gilt das Alkoholverbot.
Hier gilt das Alkoholverbot. Foto: Stadt Braunschweig


Ab 3. April ist es untersagt, in dem beschriebenen Bereich (siehe Karte) in den genannten Zeiträumen alkoholische Getränke jeder Art außerhalb gaststättenrechtlich erlaubt genutzter Flächen zu konsumieren. Ebenso ist es untersagt, alkoholische Getränke mit sich zu führen, wenn auf Grund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese in dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zu konsumieren. Bei Verstößen werden die Getränke konfisziert. Im Wiederholungsfall können Zwangsgelder verhängt werden.

Bereich wird ausgeschildert


Weitere Details sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 24. März in der Braunschweiger Zeitung und auf www.braunschweig.de amtlich bekanntgegeben wird. Der Geltungsbereich wird ausgeschildert. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots durch gemeinsame Streifen kontrollieren.


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