Teilhabechancengesetz: SPD informiert sich im Jobcenter


Foto: SPD
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Gifhorn. Zu ihrer Sitzung fanden sich die Abgeordneten der SPD-Kreistagsfraktion dieses Mal im Jobcenter des Landkreises am Ribbesbütteler Weg ein. Das berichtet die SPD in einer Pressemitteilung.


Im Jobcentergalt es sich über die derzeitige Arbeitsmarktsituation und ganz konkret über die Umsetzungsmöglichkeiten des neuen Teilhabechancengesetzes von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu informieren. Bereits im Januar reichte die Große Koalition des Kreistages auf Initiative der SPD einen Antrag ein, der die Verwaltung beauftragt, den Verwaltungsapparat selbst sowie kreiseigene Gesellschaften und ihnen nahestehende Organisationen auf mögliche Stellen im Sinne des neuen Teilhabechancengesetzes zu überprüfen.

In den Arbeitsmarkt integrieren


Das Gesetz verfolge das Ziel, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür stelle der Bund insgesamt vier Milliarden Euro für Lohnzuschüsse sowie Weiterbildung und Coaching der Arbeitslosen zur Verfügung. Konkret bedeute das: Der Bundübernehme für Menschen, die über 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben, zwei Jahre lang 100 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts. Dieser Zuschuss sinke ab dem dritten Jahr um jeweils 10 Prozent jährlich. Die maximale Förderdauer betrage fünf Jahre.

Eine „echte Perspektive"


Zusätzlich gelte: Wo ein Tarifvertrag den Lohn vorgibt,sei der Tariflohn Bemessungsgrundlage, wo nicht,sei es der Mindestlohn. Die Beschäftigtenseien zudem sozialversicherungspflichtig angestellt und erhalten zusätzlich ein unterstützendes Coaching, um auch langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Andreas Standop, Geschäftsführer des Jobcenters Gifhorn gibt sich optimistisch: „Viele Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und aktuell faktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten, können nun für bis zu 5 Jahre zum Mindestlohn, zum ortsüblichen Lohn, aber auch zum Tariflohn arbeiten und werden dabei noch intensiv begleitet und gecoacht. Sie können eine Weiterbildung absolvieren und für manche ist dies eine echte Perspektive für den Weg zurück auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Vorteile sollen nutzbar werden


MdL Tobias Heilmann gibt die Meinung der SPD-Fraktion wieder: „Uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten freut es besonders, dass durch dieses Gesetz nicht nur irgendeine Möglichkeit geschaffen wird, wieder am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das Gesetz setzt Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu einem fairen Lohn und sorgt durch das Coaching und die relativ lange Förderdauer auch für reelle Bleibeperspektiven auf dem Arbeitsmarkt.“ „Jetzt gilt es, durch entsprechende Stellen diese Vorteile auch bei uns im Landkreis nutzbar zu machen“ erklärt Sozialausschussvorsitzende Anna Neuendorf (SPD).


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