Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung über den Start von zwei weiteren Verfahren im November gegen insgesamt zehn zum Teil ehemalige Mitarbeiter der Volkswagen AG wegen des Vorwurfs des Betruges und anderer Straftaten.
Für beide Verfahren gilt: Die Angeklagten sollen die Taten in teilweise unterschiedlichen Zeiträumen zwischen November 2006 und September 2015 begangen haben. Demnach sollen die Angeklagten als Führungskräfte und Mitarbeiter des Automobilherstellers Volkswagen dafür verantwortlich gewesen sein, dass Behörden und Kunden in Europa und den USA mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung darüber getäuscht wurden, dass die Abgasnormen von Dieselfahrzeugen nicht eingehalten worden seien.
Schutz von Mensch und Umwelt
Zum Schutz von Mensch und Umwelt hätten gesetzliche Vorschriften Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen, einschließlich Stickoxiden (NOx) vorgegeben. Die Einhaltung dieser Grenzwerte werde unter geregelten Messbedingungen auf Fahrzeugprüfständen festgestellt. Die Verwendung einer als Abschalteinrichtung („Defeat Device“) fungierenden Software sei gesetzlich untersagt gewesen, heißt es in der Anklageschrift.
Mit Kenntnis der Angeklagten sei in den Motorsteuergeräten der betreffenden Dieselmotoren gesetzeswidrig eine solche Abschalteinrichtung eingebaut worden. Diese Software habe einen behördlichen Emissionstest erkannt und sodann die Systeme des Autos so beeinflusst, dass die Stickoxidemissionen stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte geblieben seien. Dahingegen habe unter Normalbetrieb der entsprechenden Fahrzeuge ein deutlich höherer NOx-Ausstoß vorgelegen, der oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte lag.
Die Angeklagten hätten hiervon Kenntnis gehabt und diese Vorgehensweise gewollt. Laut der Anklage hätten sie dem Unternehmen durch ihr Handeln möglichst hohe Gewinne verschaffen wollen, weil ihre Bonuszahlungen hiervon abhängig gewesen seien.
Prozess gegen drei Führungskräfte
Am Montag, 2. November, beginnt die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte in diesem Zusammenhang. Es sind derzeit über 150 weitere Verhandlungstage bis Oktober 2028 anberaumt. Bei den dort drei Angeklagten soll es sich um ehemalige Führungskräfte des Volkswagen-Konzerns handeln. In dem Verfahren geht es um über 9 Millionen betroffener Fahrzeuge.
Die Anklageschrift wirft zwei Angeklagten vor, sie hätten durch ihre leitenden Stellungen in für die illegale Abschalteinrichtung relevanten Abteilungen der Volkswagen AG Kenntnis von den vorstehenden Umständen gehabt, hätten die Software mitentwickelt oder seien gegen die Fortentwicklung der Software nicht eingeschritten. Einem weiteren Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Tat durch Hilfeleistung unterstützt zu haben.
Zudem wird einem der Angeklagten weiter vorgeworfen, im Februar 2022 in einem zu diesem Komplex geführten Parallelverfahren als Zeuge vor Gericht eine falsche uneidliche Aussage getätigt zu haben.
Weiterer Prozess Ende November
Am Dienstag, 24. November, beginnt die Hauptverhandlung gegen sieben weitere Angeklagte. Auch hier sind derzeit über 150 weitere Verhandlungstage bis Dezember 2028 anberaumt. Die 17. große Strafkammer hat die Hauptverhandlung gegen die sieben Angeklagten
wegen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall und mit strafbarer Werbung eröffnet.
Bei den dort sieben Angeklagten soll es sich um ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns handeln. In dem Verfahren geht es ebenfalls um über 9 Millionen Fahrzeuge. Die in leitenden Positionen tätigen Angeklagten hätten trotz Kenntnis von der illegalen Abschalteinrichtung pflichtwidrig die weitere Herstellung und Vermarktung der Fahrzeuge nicht unterbunden.
Software mitentwickelt
Ein weiterer, in leitender Position tätiger Angeklagter soll in Kenntnis der geschilderten Umstände seine Mitarbeiter in der Fortentwicklung der Software für die betreffenden Motoren bestärkt und die Implementierung der Software in den Nachfolgemotor verfügt haben. Ein Angeklagter soll als technischer Leiter des Projekts „Clean-Diesel“ sowie in der Folge des Projekts EA 288 die Software mitentwickelt und optimiert haben.
Andere, zum Teil in leitender Funktion tätige Angeklagte sollen trotz Kenntnis von der illegalen Abschalteinrichtung die Übermittlung von unzutreffenden Emissionsmessungen an die jeweiligen Zulassungsbehörden veranlasst haben. Zudem seien mit Kenntnis und Billigung der Angeklagten in Europa und in den USA irreführende Werbematerialien in den Markt gegeben worden, um die Fahrzeuge der Konzerngesellschaften als besonders umweltfreundlich zu bewerben und zu vermarkten.

