Niedersachsen. Bis zum 31. Dezember 2021 hat das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) insgesamt 86.470.462 Schnelltests beschafft. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (fraktionslos, AfD) hervor. Wie viele dieser Tests konkret vor Ort eingesetzt wurden, ist dem LZN nicht bekannt.
Die Nachfrage und somit auch der Preis nach Antigen-Schnelltests unterlagen im Jahr 2021 starken Schwankungen. Die teuersten Antigen-Schnelltests hat das LZN zu einem Einkaufspreis (netto) von 4,65 Euro und die preiswertesten Tests zu einem Einkaufspreis (netto) von 0,49 Euro pro Stück eingekauft. Das LZN hat dem Land Niedersachsen für die Versendung von Antigen-Schnelltests im Jahr 2021 Rechnungen in Höhe von 230 Millionen Euro gestellt. Das Land hat den Kommunen zudem Kosten für Antigen-Schnelltest in Höhe von 2,63 Millionen Euro erstattet, die im Bewilligungszeitraum einer Förderung Mai bis einschließlich August 2021 von diesen beschafft wurden.
Der Bund übernimmt die Kosten für die PCR-Testungen und für die Antigen-Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken.
Für die Versorgung ihrer Einrichtungen kommen die Länder auf. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, müssen diese die Kosten selbst tragen.
Was kostet die Testung in einem Testzentrum?
Grundlage der Leistungserbringung und Abrechnung ist die Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes. Die Testzentren organisieren die Leistungserbringung in eigener Verantwortung, sodass die Kalkulation dabei der unternehmerischen Freiheit gilt. Für PCR-Tests im Rahmen der TestV können aktuell 43,56 Euro abgerechnet werden. Sofern PoC-NAT-Tests verwendet werden, beträgt die Vergütung 30 Euro. Im Fall
von PoC-Antigen-Schnelltests beträgt die Vergütung nach der TestV aktuell 15 Euro.
Zur Erbringung von Testleistungen sind nach der TestV die Gesundheitsämter, die von ihnen betriebenen Testzentren, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisatoren und die von Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren berechtigt.
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