Erst abgeschoben, dann zurückgeholt? Familienschicksal im Fokus

Die Landkreis-Verwaltung hatte trotz Abschiebestopps die Ausreise einer Familie veranlasst und plant jetzt die Rückholung.

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Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Wolfenbüttel. Es war ein folgenschwerer Verwaltungspatzer: Der Landkreis Wolfenbüttel hatte eine Familie – eine alleinerziehenden Mutter mit drei minderjährigen Kindern – nach Georgien abgeschoben. Zwar war die Familie ausreisepflichtig, aber das Land Niedersachsen hatte angeordnet, die Abschiebung solange zu unterlassen, bis eine Entscheidung zu einem Härtefallantrag gefallen ist. Diese Sachlage war dem Landkreis offenbar durchgerutscht, wie regionalHeute.de berichtet hatte. Nun plant er, die Familie wieder zurückzuholen. Dieses Hin und Her beschäftigte jetzt auch den niedersächsischen Landtag.



Dort hatte AfD-Abgeordneter Stephan Bothe eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht, ob der Landkreis zu dieser Rückholaktion verpflichtet gewesen sei – und dazu, welche Kosten entstanden seien. Nein, teilt das Innenministerium jetzt in der Beantwortung mit, der Landkreis Wolfenbüttel sei nicht dazu verpflichtet gewesen, die Familie zurückzuholen. Es sei eine eigenverantwortliche Entscheidung des Landkreises gewesen.

Abschiebung verstieß gegen Anordnung des Innenministeriums


Allerdings bestätigt das Innenministerium erneut: Der Landkreis habe zuvor mit der Abschiebung Ende April gegen die Anordnung des Ministeriums verstoßen, "aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis zur Entscheidung über die Eingabe zurückzustellen". Die Behörde in Wolfenbüttel hat den angeordneten Abschiebestopp also nicht beachtet. Die Entscheidung über die Rückholung – also aus Georgien zurück nach Niedersachsen – der alleinerziehenden Mutter mit drei minderjährigen Kindern habe der Landkreis Wolfenbüttel in eigener Verantwortung getroffen.


Die erfolgte Abschiebung habe Kosten von 12.776 Euro verursacht. Die voraussichtliche Höhe der weiteren Kosten, die durch eine Rückholung entstehen könnten, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und kann vor diesem Hintergrund aktuell nicht beantwortet werden, teilt das Ministerium mit.

Wie lange das Härtefallverfahren noch dauern wird, sei derweil momentan nicht absehbar. Es werde nicht priorisiert behandelt. Und es sei unklar, wann der Landkreis Wolfenbüttel die Familie zurückholt, erklärt das Innenministerium.

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