Peine. Als "unsolidarisches und verwerfliches Verhalten" kritisierte Anke Pörksen, Sprecherin der Niedersächsischen Staatskanzlei, im Rahmen einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag das "Vordrängeln" bei der Corona-Impfung. Hierbei angesprochen fühlen könnten sich auch Peines Landrat Franz Einhaus und sein Erster Kreisrat Henning Heiß, die einräumten, bereits geimpft worden zu sein. Das sorgt für öffentliche Empörung, und sogar Rücktrittsforderungen stehen im Raum.
In einer gemeinsamen Erklärung betonen Einhaus und Heiß, dass man sich im Anschluss an eine Impfaktion für den Rettungsdienst mit Impfresten habe impfen lassen, die sonst weggeschmissen worden wären. Die Dezentralität, die Empfindlichkeit und die Portionierung des Impfstoffes bringe es zwangsläufig mit sich, dass trotz guter Vorbereitung einige wenige aufgezogene Impfspritzen übrig bleiben würden. "Da Herr Heiß und ich zeitgleich wegen eines dienstlichen Covid-19-Kontaktes wiederholt in Quarantäne waren, haben wir uns von der Empfehlung aus der Gefahrenabwehr leiten lassen, uns ebenfalls mit sonst nicht mehr verwertbaren Impfresten impfen zu lassen", betont Landrat Einhaus.
Das Einverständnis sei geprägt gewesen von der unmittelbar vorangegangenen kritischen Führungslage und zugleich von der zwingenden Vorgabe abhängig gemacht worden, anderen bevorrechtigten Personen keinen Nachteil entstehen zu lassen. "Im Nachhinein müssen wir zugestehen, dass dieses Vorgehen nicht genügend berücksichtigt hat, dass angesichts der gegenwärtig angespannten Stimmungslage dies auf Unverständnis bei der Bevölkerung stoßen könnte. Hierfür möchten wir uns in aller Form entschuldigen, insbesondere bei denen, die wegen ihrer Risiken ängstlich auf eine Impfung warten müssen", erklären die beiden Verwaltungsspitzen.
"Anforderungen an ein Führungspersonal nicht gewachsen"
Doch den Kritikern reicht diese Erklärung nicht. "Von der Selbstbedienungsmentalität des Landrates und seines Stellvertreters bin ich tief enttäuscht", erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in einer Pressemitteilung. Landrat Einhaus und Erster Kreisrat Heiß seien den Anforderungen an ein Führungspersonal offensichtlich nicht gewachsen. Deshalb solle eine vom Ersten Kreisrat Heiß angestrebte Wiederwahl zunächst ausgesetzt bleiben. Auch das von Landrat Einhaus vorgebrachte Argument, dass nur er und sein Stellvertreter wichtige Entscheidungen im Katastrophenschutzfall treffen könnten, gehe komplett fehl: Durch Vertreterregelungen sei der Landkreis Peine auch in Katastrophenschutzfällen jederzeit handlungsfähig. "Angesichts dieses unglaublichen Verhaltens der Selbstbegünstigung steht ohnehin in Frage, ob die beiden SPD-Politiker an der Spitze des Landkreises Peine Entscheidungsnotwendigkeiten in besonderen Gefahrenlagen überhaupt gewachsen sind“, so der CDU-Politiker.
Noch einen Schritt weiter geht der Kreistagsabgeordnete Dieter Samieske (Die Linke). "Dass sie geimpft wurden, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die geimpft hätten werden können. Kann man dafür zum Rücktritt auffordern? Ich denke schon. Denn solch eine Moral ist mehr als fragwürdig", erklärt Samieske in einer Pressemitteilung. Die Entschuldigung sei halbherzig. Die Tatsache, dass nach Öffnung einer Ampulle zirka sechs Stunden vergehen dürfen, beinhalte die Möglichkeit, eine Warteliste mit Personen die zur Risikogruppe gehören einzurichten, mit rechtzeitiger Informationen an die betreffenden Personen für einen reibungslosen Ablauf. Das Fehlverhalten könne also nicht mit der Erklärung „Reste müssen aufgebraucht werden“ entschuldigt werden.
Zunächst kein Bußgeldkatalog geplant
Die Niedersächsische Landesregierung hatte in der gestrigen Pressekonferenz noch einmal klar gestellt, dass keine Impf-Reste in den Abfall geraten sollen. Es obliege den Verantwortlichen vor Ort, dafür zu sorgen, dass Personen mit entsprechender Priorität vor Ort sind. Bei offensichtlichem Fehlverhalten - also wenn Personen sich impfen lassen, die noch nicht an der Reihe sind - setze man zunächst darauf, dass die öffentliche Missbilligung so groß ist, dass andere abgeschreckt würden, erklärte Anke Pörksen. Sollte dies nicht eintreten müsse man über einen Bußgeldkatalog in der Impfverordnung nachdenken.
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