Urteil zum Ausbau der A 39: Die Interpretationen gehen auseinander

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Ob der Verkehr zwischen Wolfsburg und Lüneburg irgendwann auf einer Autobahn stattfindet? Symbolfoto: regionalHeute.de
Ob der Verkehr zwischen Wolfsburg und Lüneburg irgendwann auf einer Autobahn stattfindet? Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: regionalHeute.de

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag ein Urteil zu den Klagen gegen den Ausbau der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verkündet. Darin werden die Straßenplaner aufgefordert, einzelne Mängel zu beheben. Die Interpretationen des Urteils in der Politik könnten kaum unterschiedlicher ausfallen.


"Mit diesen Urteilen ist der Weg für die A 39 nun aufgezeigt. Es gilt nun alle zügig an einen Tisch zu bekommen, damit die letzten Hürden zum ersten Bauabschnitt geklärt werden können", erklärt der Gifhorner SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Raulfs. Die rechtlichen Einwände des BUND seien vom Bundesverwaltungsgericht aufgenommen worden, jedoch seien im heutigen Urteil nur Formfehler in der Zuständigkeit festgestellt worden. Dies sei keine Absage an den Naturschutz, sondern der klare Hinweis, dass bereits bei der Planung die Vorgaben eingehalten worden sein.

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Philipp Raulfs. Foto: Marcus Biewener



"Die aktuellen Straßen A 1, A 7 und B 4 können dem zunehmenden Verkehrsaufkommen nicht mehr allein Herr werden. Entsprechend muss jetzt ein schnelles Ergänzungsverfahren höchstes Ziel für alle Beteiligten sein, womit der baldmöglichst den Lückenschluss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird. Ebenso aufgrund der wirtschaftlichen Chancen und den strukturellen Verbesserungen, die wir mit der Autobahn eröffnen, unterstütze ich weiterhin ausdrücklich den Ausbau“, erklärt Raulfs.

Kann es bald losgehen?


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Tobias Heilmann. Foto: Archiv



Ähnlich sieht die Sache Tobias Heilmann, SPD-Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag für den Wahlkreis Gifhorn-Nord/Wolfsburg. Er schreibt: „Das heutige Urteil schiebt den Zeitplan des Lückenschlusses der A 39 nach hinten. Leider war es abzusehen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht frei von Fehlern war. Diese Fehler hat das Gericht heute klar benannt. Gleichzeitig freue ich mich über die Feststellung des Gerichts, dass die Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. Ich erwarte vom niedersächsischen Verkehrsminister Bernd Althusmann und von der niedersächsischen Straßenbaubehörde eine zügige Einleitung dieses Verfahrens. Die wichtigste Nachricht des heutigen Tages ist für mich, dass der Bau der A 39 nicht rechtswidrig ist und nach Behebung der vom Gericht festgestellten Fehler endlich losgehen kann.“




Auch Carsten Müller, Bundestagsabgeordneter der CDU meldet sich zu Wort: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Planfeststellungsverfahren des A 39 Ausbau-Abschnitts von Wolfsburg nach Lüneburg zeigt leider erneut, wie schwierig die Umsetzung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland geworden ist. Da der Planfeststellungsbeschluss in wesentlichem Umfang der gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat, habe ich die begründete Hoffnung, dass die vom Bundesverwaltungsgericht gerügten Rechtsfehler umgehend in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Mit dem ergänzenden Verfahren sollte man bereits beginnen, auch wenn weitere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen A 39 ausstehen. So wird zügig ein neuer Planfeststellungsbeschluss erreicht, um die A 39-Lücke zwischen Wolfsburg und Lüneburg zu schließen."

Die Gelegenheit zum Ausstieg aus dem Projekt?


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Imke Byl. Foto: Grüne



Für Imke Byl, Gifhorner Landtagsabgeordnete der Grünen, resultiert aus dem Urteil die Forderung die Landesregierung, diese Gelegenheit zu nutzen und anzuerkennen, dass ein Autobahnneubau heutzutage ein völlig falsches Vorhaben ist. "Jetzt steht es schwarz auf weiß: der Planfeststellungsbeschluss ist fehlerhaft und darf so nicht ausgeführt werden. Für den Klimaschutz brauchen wir dringend eine Mobilitätswende statt noch mehr Asphalt durch schutzwürdige Gebiete!“

Henrik Werner, Sprecher des grünen Kreisverbands Gifhorn, erklärt: „Auch wir als Kreisverband haben die Klage des BUND mit unterstützt und freuen uns sehr über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Statt weiter sinnlos Gelder zu verschwenden, sollte sich die Landesregierung besser einmal Paragraf 20a unseres Grundgesetzes anschauen: Der Schutz unserer Lebensgrundlagen muss auch in Niedersachsen endlich Beachtung finden!“

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