Vergewaltigungsurteil rechtskräftig: Maddie-Verdächtiger wohl noch lange in Haft

Der Bundesgerichtshof folgte dem Europäischen Gerichtshof und lehnte die Revision ab. Christian B. muss daher die vom Braunschweiger Landgericht verhängte Strafe verbüßen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Karlsruhe. Am gestrigen Donnerstag hatte das Landgericht Braunschweig den Antrag des im Fall "Maddie" Verdächtigen Christian B. auf Aussetzung seiner Reststrafe aufgrund eines Drogendeliktes auf Bewährung abgelehnt (regionalHeute.de berichtete). Nun folgt eine weitere für ihn schlechte Nachricht aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen und seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal abgelehnt. Das teilt der BGH in einer Pressemitteilung mit.


Das Landgericht Braunschweig hatte den Angeklagten unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Christian B. soll im September 2005 eine damals 72-jährige US-Amerikanerin in deren Haus im portugiesischen Urlaubsort Praia de Luz überfallen, mit einem Krummsäbel bedroht, gefesselt und vergewaltigt haben. Zudem soll er das Opfer zur Herausgabe von Geld gezwungen haben.

Das Urteil ist rechtskräftig


Der Bundesgerichtshof hatte dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage vorgelegt, ob der im europäischen Recht ausgeformte rechtshilferechtliche Grundsatz der Spezialität der Verurteilung entgegenstehe. Dabei ging es darum, dass der Verurteilte angeführt habe, er könne wegen dieser Sache nicht verurteilt werden, weil er aufgrund eines anderen Deliktes von einem anderen europäischen Landes ausgeliefert worden sei. Der Europäische Gerichtshof hat dies Ende September allerdings anders gesehen. Da die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils des Landgerichts Braunschweig – abgesehen von einer Klarstellung der Urteilsformel – keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe, habe der Senat dessen Revision entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das genannte Urteil sei damit rechtskräftig.


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