Verpflichtende Schnelltests an den Schulen nach Ostern - Präsenzpflicht ausgesetzt

Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Getestet werden soll zwei Mal die Woche.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Ab dem 12. April gilt für Schüler und Lehrkräfte eine Testpflicht beim Besuch des Präsenzunterrichtes. Das berichtet das Niedersächsische Kultusministerium am heutigen Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.


Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. „Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält", erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne und fügt an: „Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt."

Versäumte Tests können in der Schule nachgeholt werden


Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen. Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden - die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.

Nach einem positiven Schnelltest


Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Testpflicht wird in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine Testwoche mit sogenannten Laienselbsttests vor den Osterferien in den Schulen und zu Hause. Möglichst alle Schulen sollten die Gelegenheit bekommen, das Testen mindestens einmal mit den Schülerinnen und Schülern zu üben. Teilweise wurde in den Schulen getestet, teilweise zu Hause. Mit entsprechenden Testkits beliefert wurden die Schulen überwiegend über ein beauftragtes Zustellunternehmen. Die Testwoche und zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen, von Verbänden, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie aus der Schülerschaft ergaben, dass Selbsttestungen von der überwiegenden Mehrheit als sinnvoller Baustein für mehr Infektionsschutz in Schulen gesehen werden. Die Eigentests zu Hause würden bevorzugt. Regelmäßige Testungen in der Schule bieten zwar bessere Kontrollmöglichkeiten, haben aber auch Nachteile: Schülerinnen und Schüler hätten sich bei Tests vor und in der Klasse beispielsweise sehr unwohl gefühlt. Weiterhin seien die Tests in der Schule und eventuell erforderliches Abholen lassen bei einem Positivtest sehr aufwendig.

Verpflichtende Selbsttests als weiterer Baustein


Die verpflichtenden Selbsttests ergänzen das bestehende Maßnahmenpaket, um Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte im Präsenzunterricht zu schützen und nach einem teilweise monatelangen Lockdown trotz der aktuellen Infektionslage wieder zurück in die Schulen zu holen. Zu dem Gesamtpaket gehören außerdem das inzidenzbasierte Unterrichtsmodelle mit Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in jeweils kleinen Gruppen, die Abstands- und Hygieneregeln, das Lüftungskonzept 20-5-20, Maskenpflicht außerhalb und zum Teil im Unterricht und Impfungen für Lehrkräfte

Der Minister hat die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten informiert. Die Ministerbriefe und weitere Informationsschreiben finden Sie zum Download auf der MK-Seite.


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