Versuchte Tötung wegen 10 Euro – 48-Jähriger kommt vor Gericht

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Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Peine. Am kommenden Montag beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 48-Jährigen. Dem Mann wird vorgeworfen am 27. Dezember des vergangenen Jahres eine Frau mit Messerstichen schwer verletzt zu haben. Wie das Landgericht Hildesheim mitteilte, wird dem Mann versuchte Tötung zu Last gelegt.


Der Angeklagte soll einer Bekannten zehnEuro dafür gegeben haben, dass sie ihm Silvesterknaller mitbringe. Später soll er dann aber an der Besorgung kein Interesse mehr gehabt und das Geld von ihr zurückgefordert haben. Nachdem er die Bekannte selbst nicht finden konnte, soll er mit seinem Nachbarn, bei dem die Bekannte vorübergehend wohnte, vor deren Haus auf ihr Eintreffen gewartet haben. Bei ihrem Eintreffen soll der alkoholisierte Angeklagte, noch bevor sie das Geld zurückgegeben konnte, sie am Hals gegriffen, geschubst, geschlagen und geäußert haben: “Du ziehst mich nicht ab!“.

Frau mit Messerstichen in Bauch verletzt


Gleichzeitig soll er ein sogenanntes Multitool-Klappwerkzeug mit einer Messerklinge mit 8,5 Zentimetern Klingenlänge aus der Jacke gezogen und damit einen potentiell lebensbedrohlichen, wuchtigen Stich in den Bauch der Bekannten - die mit einem solchen Angriff nicht gerechnet habe - versetzt haben, wobei er auch tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben soll.

Die Klinge soll tief in den Bauchraum eingedrungen, aber keine schweren Verletzungen verursacht haben. Dem nunmehr sofort dazwischentretenden Nachbarn, der den Angeklagten von weiteren Handlungen gegen die Bekannte abgehalten habe, soll der Angeklagte im Gerangel eine oberflächliche Stichverletzung im Schulterbereich zugefügt haben. Letztlich habe der Nachbar ihn zu Boden bringen können und dann die Bekannte aufgefordert, dem Angeklagten die zehnEuro zu geben, was diese auch getan habe. Erst jetzt soll er den Angeklagten losgelassen haben, der das Geld eingesteckt haben und in Richtung des Hauses weggegangen sein soll.

Der Angeklagte wurde am 28. Dezember 2017 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess soll an zwei weiteren Tagen, am 8. und 16. Mai, jeweils um 9 Uhr fortgesetzt werden.

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