Niedersachsen. Bisher wurden keine Ermittlungsverfahren bezüglich der Volksverhetzung, in Form der Verharmlosung des Holocausts bei Corona-Demos, eingeleitet. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marie Kollenrott hervor.
Laut der Süddeutschen Zeitung komme es auf Corona-Versammlungen sowie im Internet immer wieder zu Relativierungen der Verbrechen des Nationalsozialismus und des Holocausts. Als Beispiel werden das Zeigen von gelben "Judensternen" mit dem Aufdruck "ungeimpft" genannt. Allerdings sei es in Niedersachsen seit März 2020 in diesem Zusammenhang in nicht einem Fall zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und folglich zur Verurteilung gekommen. Laut Antwort der Landesregierung seien den niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften bislang keine Sachverhalte im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen vorgelegt worden.
Verbot von Judensternen
Die Polizeidirektionen seien durch das Innenministerium bereits im Juni 2020 für diese Thematik sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass das Tragen derartiger Embleme bei Versammlungen im Einzelfall den Tatbestand der Volksverhetzung in Form des Verharmlosens erfüllen kann. Erst vor kurzem hatte das Ministerium zudem auch per schriftlichem Erlass nochmals Hinweise an die Polizeidirektionen und Versammlungsbehörden gegeben (regionalHeute.de berichtete). Es wurde dabei klargestellt, dass in die versammlungsrechtlichen Beschränkungsverfügungen ein Verbot des Tragens von sogenannten "Judensternen" aufgenommen werden kann.
Schnellere Verfahren
Um unter anderem Personen, die sich der Volksverhetzung strafbar gemacht haben, schneller zu verurteilen und dadurch die Justiz zu entlasten, wurde die Durchführung des beschleunigten Verfahrens in den Standtorten Osnabrück und Hannover probiert. Die dort gesammelten Erfahrungen und Verfahrensweisen wurden für weitere Orte in Niedersachsen nutzbar gemacht, sodass auch in Braunschweig diese Praxis eine Verwendung finde. Mit Erlass vom 18. Januar hatte das Justizministerium die niedersächsischen Staatsanwaltschaften zudem darum gebeten, dies auch bei Straftaten im Zusammenhang mit Corona-Protesten durchzuführen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
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