Wenn der Postmann nicht mehr klingelt: Das rät die Bundesnetzagentur

Berichte darüber, dass Postsendungen schon seit Anfang oder Mitte November nicht mehr beim Empfänger ankommen, häufen sich in den vergangenen Tagen.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. In vielen Teilen der Region bleiben die Briefkästen mitunter schon seit einigen Wochen leer. Weder Briefe, noch Pakete würden zugestellt werden, berichten zahlreiche Leser. regionalHeute.de fragte bei der Bundesnetzagentur nach, wie sich Bürger in solchen Fällen verhalten sollen und was die Bundesbehörde tun kann.



Berichte darüber, dass Postsendungen schon seit Anfang oder Mitte November nicht mehr beim Empfänger ankommen, häufen sich in den vergangenen Tagen. Die Deutsche Post/DHL erklärte dazu auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass punktuell witterungs- und krankheitsbedingte Einschränkungen und Verzögerungen derzeit nicht gänzlich zu vermeiden seien. Den Vorwurf, es würden seit Wochen keine Sendungen mehr zugestellt, weist die Post jedoch von sich.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur


Doch nun berichten immer mehr Leser, dass selbst via App angekündigte Briefe und Pakete nach Wochen nicht zugestellt werden - und das in der gesamten Region. Beschwerden bei der Post würden wirkungslos bleiben, einige Beschwerden landeten sogar bereits bei der Bundesnetzagentur. Und das ist auch richtig so. Die Verbraucher sollten sich im ersten Schritt an ihren jeweiligen Postdienstleister wenden. Sollte dies zu keiner Verbesserung führen, können sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingeben, rät die Behörde auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Behörde kann Prüfung veranlassen


Massive Ausfällen bei Postsendungen für den Bereich Braunschweig/Wolfenbüttel seien derzeit noch nicht bekannt. Das liege jedoch daran, dass die November-Eingaben bisher aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens noch nicht vollständig erfasst und ausgewertet wurden, teilt eine Sprecherin mit.

Stellt die Bundesnetzagentur jedoch nach der Auswertung der Eingaben eine Beschwerdehäufung im Bereich Wolfenbüttel/Braunschweig fest, werde man eine Anlassprüfung beim betroffenen Postunternehmen durchführen, um eine zeitnahe Beseitigung etwaiger Mängel zu erwirken. In diesen Prüfungen lasse sich die Bundesnetzagentur vom Postunternehmen die aktuelle Zustellsituation in der betroffenen Region, die Gründe für bestehende Mängel sowie die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel darlegen.

"Die bei der Bundesnetzagentur eingehenden Eingaben waren bisher ein zuverlässiger Indikator für Probleme bei der Postversorgung. Nach unserer Erfahrung liegen meist signifikante Mängel bei der Postversorgung vor, wenn wir eine regionale oder lokale Beschwerdehäufung feststellen. Daher hat die Bundesnetzagentur die bei ihr eingehenden Beschwerden daher fortlaufend im Blick. Stellt sie dabei Auffälligkeiten fest, wie beispielsweise verstärkt auftretende Beschwerden aus einer Region oder zu einem bestimmten Thema, führt sie eine oben beschriebene Anlassprüfung beim jeweiligen Postunternehmen durch", erklärt eine Behördensprecherin.

Was tun bei Schäden?


Die Beförderung von Postsendungen erfolge grundsätzlich jeweils aufgrund eines Vertrages mit dem Postunternehmen. Die Pflichten des Postdienstleisters richten sich nach den Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen zu Beförderungsverträgen. Kommt es bei der Beförderung zu Mängeln, müssten etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Unternehmen – gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte – geltend gemacht werden. Die Bundesnetzagentur habe keine gesetzliche Möglichkeit, solche Ansprüche behördlich durchzusetzen.

Prüfungen und Bürgereingaben


Die abgeschlossenen Prüfungen mit Angabe der Postleitzahlgebiete aktualisiert die Bundesnetzagentur fortlaufend auf ihrer Internetseite. Hier gibt es auch den Link für die Bürgereingaben.


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