„Wer knallt, haftet" - Sicherheit beim Feuerwerk


Der Städte- und Gemeindebund bittet um die Beachtung folgender Hinweise. Symbolfoto: Frederick Becker
Der Städte- und Gemeindebund bittet um die Beachtung folgender Hinweise. Symbolfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Region. Der Niedersächsische Städte- und Gemeinde (NSGB) weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.


Besondere Rücksichtnahme sei in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Altenheimen, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.



„Wir empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten. Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden", erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist der NSGB zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, erklärte Bullerdiek heute in Hannover.

Das soll beachtet werden


Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Städte- und Gemeindebund bittet auch um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

  9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.“


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