Niedersachsen. Niedersachsens Gesundheitsministerin kündigte am heutigen Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz zur Corona-Lage einen "Herbst der Achtsamkeit" anstelle eines "Herbstes der Einschränkungen" an. So soll es zur neuen Corona-Verordnung, die am 1. Oktober in Kraft treten soll, keine großen Änderungen geben, sondern eine weitgehende Fortsetzung des aktuellen Basisschutzes. Für kommende Verordnungen will man aber auch die weiteren Möglichkeiten des kürzlich geänderten Bundesinfektionsschutzes nutzen. Dann kommen "Winterreifen" und "Schneeketten" ins Spiel.
Der Corona-Fahrplan der Landesregierung sehe zunächst vor, dass die derzeit gültigen Basisschutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung – wie insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV – im Grundsatz aufrechterhalten bleiben. Im ÖPNV soll allerdings mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung eine medizinische Maske ausreichen. Dies sei die Tendenz in fast allen anderen Bundesländern, im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung schließe Niedersachsen sich hier an. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müsse auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Es bestehe eine Testpflicht, die allerdings bei geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zweimal pro Woche reduziert werden könne.
Zwei Stufen geplant
Für zukünftige Corona-Verordnungen hat man sich ein Zwei-Stufen-System ausgedacht, das aber noch nicht bis ins Detail ausformuliert ist. Richtwerte hierfür sind nur noch die niedersachsenweite Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung mit Corona-Patienten. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werde zwar weiter zur Einschätzung der Lage beobachtet, als Grundlage für einschränkende Maßnahmen ließe sich diese aber nicht mehr heranziehen, so Behrens. Diese habe sich von der Belastung der Krankenhäuser durch Corona weitgehend entkoppelt.
Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 5,7 und die Intensivbettenbelegung bei 2,5 Prozent. Würden diese Werte auf 15 beziehungsweise 10 Prozent steigen, soll Stufe 1 - das „Winterreifen-Szenario“ - in Kraft treten. Zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen würde dann eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Diese Pflicht gelte auch in der Gastronomie, im Einzelhandel sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich. Eine Maskenpflicht gilt in Stufe 1 auch für die Beschäftigten an Schulen, um das Personal zu schützen und den Präsenzunterricht abzusichern.
„Schneeketten-Szenario“
Steigt die Hospitalisierungsinzidenz über 20 und die Intensivbettenbelegung auf 15 Prozent würde Stufe 2 - das „Schneeketten-Szenario“ - greifen. Die Feststellung dieser Lage müsse durch einen Landtagsbeschluss abgesegnet werden. In der Stufe 2 soll die FFP2-Maske in öffentlichen Innenräumen verpflichtend eingeführt werden. Auch bei Veranstaltungen draußen gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssten dann wieder eine Maske im Unterricht tragen und sie hätten die Pflicht, sich pro Woche zwei Corona-Schnelltests zu unterziehen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie der Gastronomie und bei Veranstaltungen seien in diesem Szenario zudem verpflichtende Hygienekonzepte und Abstandsgebote vorgesehen.
Weitergehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Absagen von Veranstaltungen seien derzeit nicht vorgesehen und auch nicht durch die Gesetzeslage gedeckt. Dass die beschriebenen Stufen erforderlich seien, scheine aktuell eher unwahrscheinlich, so die Gesunheitsministerin. „Nach heutigem Stand wird es dazu vornehmlich dann kommen, wenn neue Varianten des Virus auftauchen, die schwerere Verläufe nach sich ziehen als die bisher vorherrschende Omikron-Variante BA.5", so Behrens.
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