90.000 Euro jährlich mehr für Hebammenkurse




Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion will den Kinderschutz in Niedersachsen weiterhin offensiv vorantreiben. Das hat heute die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos, erklärt.

„Die CDU-Landtagsfraktion und die Niedersächsische Landesregierung nehmen den Kinderschutz sehr ernst und setzen sich für eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Infrastruktur ein.“ Bereits seit 2007 gebe es das Modellprojekt „Koordinierungszentren Kinderschutz – Netzwerke Früher Hilfen“ in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg. Dort würden alle im Kinderschutz wirkenden Institutionen zusammengeführt. „Ich freue mich, dass dieses Modellprojekt ab 2012 in die Regelförderung des Landes übernommen wird“, sagte Mundlos. Ein weiterer Baustein zur Stärkung des Kinderschutzes sei die geplante Einrichtung eines Beirates, dem die CDU-Landtagsabgeordnete Annette Schwarz vorsitzen soll.

Mundlos verwies auch auf Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vom April 2010, wodurch eine höhere Verbindlichkeit der U-Untersuchungen hergestellt worden sei. Zudem ergänze die Kinderschutzambulanz des Instituts für Rechtsmedizin an der MHH den Kinderschutz in Niedersachsen um einen wichtigen Baustein. Als bundesweit erstes Bundesland habe Niedersachsen zudem eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme eingeführt. Dank dieser Fortbildung könnten unter anderem Entwicklungsdefizite von Kindern früher erkannt werden. Mundlos dazu: „Damit zusätzliche Weiterbildungskurse gefördert werden können, haben die CDU- und FDP-Landtagsfraktionen auch den bisherigen Haushaltsansatz um 90.000 Euro auf jeweils 698.000 Euro für die Jahre 2012 und 2013 erhöht.“

In diesem Zusammenhang verwies Mundlos auch auf das Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. In den kommenden beiden Jahren stehen damit – unter anderem durch die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Früher Hilfen – 30 beziehungsweise 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen.


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