Wolfenbüttel/Hornburg. Die seit dem 27. Oktober 2020 bestehende Maskenpflicht in der Wolfenbütteler Fußgängerzone wird ausgeweitet und beinhaltet nun auch den Bereich des Stadtmarktes. Das teilt der Landkreis Wolfenbüttel mit und hat die Allgemeinverfügung entsprechend geändert.
Zudem ist die Maskenpflicht in der Wolfenbütteler Innenstadt, aber auch der Hornburger Markstraße nun nicht mehr von der Inzidenz abhängig. Zuvor galt die Maskenpflicht nur bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50. Auch unter 50 bleibt die Maskenpflicht nun bestehen.
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